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Verfasst am: 25.04.05, 10:34 Titel: Klassenstrafe wegen Spickens
Meine Tochter besucht die 12 Klasse einer Fachoberschule in Bayern. Bei einer kürzlich geschriebenen Ex in Englisch wurde ein Schüler beim Spicken erwischt, worauf die Lehrerin sofort, eine halbe Stunde vor dem offiziellen Ende der Ex, alle Arbeiten einsammeln ließ. Lt. Direktor der Schule ist dieses Vorgehen zwar ungewöhnlich, aber rechtens. Ist es tatsächlich erlaubt, weil ein Schüler gespickt hat, sämtliche Arbeiten einzusammeln. Meine Tochter hatte dann übrigens eine sechs, was sie natürlich, auch im Hinblick auf das bevorstehende Abiturzeugnis sehr ärgert. Die Lehrerin war nach der Stunde zu keinerlei Gespräch mit den Schülern bereit. _________________ LS
das geht natürlich nicht. Die Zeit für Leistungsüberprüfungen muss ausreichend bemessen sein. Auf ein Fehlverhalten Dritter kommt es nicht an. Das ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. Die Schüler würden sonst Parallelklassen gegenüber benachteiligt. _________________ mfg
Klaus
Klar kann eingesammelt werden. Aber nicht gewertet. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Kollektivstrafen dürften auch in derartigen Fällen nicht legitim sein, liege ich da richtig? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
ich spreche für BaWü, bin aber sicher, dass es auch für Bayern gilt.
Das sieht mir doch im Grunde nach einer Kollektivstrafe aus. Diese nicht nicht zulässig. Ein ziemlich eindeutiger Fall. Ruf docheinfach mal be ider zuständigen Aufsichtbehörde an und frage dort nach.
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