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Autounfall - was MUSS Versicherung zahlen ?

 
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babydoll
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 12:02    Titel: Autounfall - was MUSS Versicherung zahlen ? Antworten mit Zitat

Hallöchen,

mir ist jemand in meinen Wagen reingefahren und ein Gutachter hat sich dies schon

angeschaut und riet mir zu einem Anwalt, der mir, wie er meinte zusteht und ich mit den

Kosten nichts zu tun habe.
Da ich in solchen Sachen nicht auskenne und vorsichtig bin, beruhigte mich der Gutachter und

meinte, dies sei üblich, denn es könne sein, daß die gegnerische Versicherung einiges abzieht

vom Gutachten, was mir aber durchaus gesetzlich zusteht.

Als ich bei der Versicherung nachgefragt habe, wurde mir gesagt, daß tatsächlich folgendes

vorab abgezogen wird und erst durch Rechnungsnachweis nachgezahlt würde:

- Mehrwertsteuer
- Ersatzteilzuschläge
- Kosten, wenn der Wagen von der Werkstatt zur Lackiererei gefahren werden muß
(mit der Begründung, daß dies oft in Rechnung oder im Gutachten gestellt wird, obwohl

vielleicht eine Werkseigene Lackiererei vorhanden ist)
- erhöhte Stundensätze, da grundsätzlich der Durchschnitt der Region zur Berechnung

genommen wird (auch wenn das Gutachten höhere Stundensätze aufweist, die sich nach den

Stundensätzen der Vertragshändler richten).

Dies wollte mir die Versicherungsdame aber nicht vorab schriftlich geben, angeblich benötige

sie dafür das Gutachten. Merkwürdigerweise gab mir alles nur telefonisch durch, auch ohne

vorliegendes Gutachten.
Da ich eigentlich darauf bestand, daß ich diese Angaben gerne schriftlich haben möchte, hätte

sie mir diese geben müssen? Bei denen ist alles telefonisch meinte sie. Als ich sagte, so habe

ich ja gar nichts in der Hand, was besprochen wurde und ich gerne etwas ausfüllen möchte,

meinte sie, daß ich selbst beim Versenden dieses Fragebogens nichts mehr schriftliches

hätte. Durch ihre Aussage, sie benötige das Gutachten, bekam das für mich so einen Touch

Unseriösität.

Wie gesagt, laut Gutachter steht mir alles zu, auch ein Gutachter und ein Anwalt, den die

gegnerische Versicherung voll bezahlen muß. Ich hätte keine Kosten. Da der Anwalt heute

kommt, wollte ich mich nur ein wenig absichern. Der Anwalt meinte am Telefon, daß er mir

schriftlich geben könnte, daß mir dies alles zusteht und ich für ihn nicht zu zahlen habe, da er,

der Gutachter, wie auch die evtl. abgezogen Kosten zur Schadenssumme gehören.

Kann mir nun jemand sagen, ob dies stimmt, daß die Versicherung außer der Mehrwertsteuer

nichts abziehen darf und den Gutachter und den Anwalt voll bezahlen muß?!
Am besten wäre ein § - sprich Gesetzestext, wo genau definiert ist, was die Versicherung

abziehen darf und was sie zahlen muß und was mir gesetzlich zusteht.

DIes ist mein erster Schadensfall und bin ein wenig hilflos.
Der Gutachter meinte, es sei egal, ob ich den Wagen dann reparieren lasse oder nicht,

schließlich habe ich auch einen Wertverlust und mir steht dies alles laut Gutachten zu.

Danke im Voraus.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo babydoll

eine gesetzliche Vorschrift zum Umfang des Schadenersatzes: § 249 BGB; das wird aber leider nicht viel weiterhelfen, denn da steht nur was ganz Allgemeines drin.

Zu deinen konkreten Fragen:

Grundsätzlich muss der Schaden ersetzt werden, der auch entstanden ist. Draus kann man z.B. schließen, dass Verbringungskosten zur Lackiererei nur dann ersatzpflichtig sind, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich von hier nach da und wieder zurück transportiert wird. Sofern auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll, fallen keine Verbringungskosten an, somit werden auch keine ersetzt.

Analog wird die Mehrwertsteuer nur dann ersetzt, wenn sie angefallen ist; bei Abrechnung auf Gutachterbasis also nicht.

Rechtsanwaltskosten werden ersetzt, soweit sie nötig sind (bei Bagatellschäden unter ca. 1.000 EUR wird ein Rechtsanwalt nach meinem Kenntnisstand nicht als notwendig angesehen, wenn sonst keine Probleme mit de Regulierung entstehen)

Aber alle Kosten (auch der Schadenersatz) werden nur im Rahmen der Haftungsquote ersetzt, d.h., wenn der Geschädigte an dem Unfall eine Mithaftung, z.B. aufgrund Gefährungshaftung hat, wird von jeder Schadenersatzposition ein bestimmter Anteil abgezogen.

Um eine eventuelle haftungsverteilung (grob) abschätzen zu können, müsste man schon etwas mehr über den Unfallhergang wissen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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babydoll
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 15:03    Titel: @mogli Antworten mit Zitat

Nun mein Wagen war geparkt und ein anderer ist hinten links reingefahren. Ich war zu Hause, mein Auto in der Parklücke. Der Unfallverursacher hat selbst die Polizei gerufen, und kam auch vorbei um es zu melden.

Der Gutachter schätzte den Schaden mit Verbringungskosten, Ersatzteilzuschlägen und seinen Stundensätzen auf fast 2000€ und meinte ich solle es mit einem Anwalt machen. Dies sei besser für mich und würde mich nichts kosten, da mir all dies zusteht, er habe Erfahrung. Nun warte ich, daß der Anwalt klingelt. Ich möchte halt nur nicht am Ende von der gegnerischen Versicherung was abgezogen bekommen, was mir vielleicht tatsächlich zusteht, nur weil die zu geizig sind.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo babydoll,

wenn die gegnerische Versicherung was abziehen sollte, dann nicht deshalb, weil sie zu geizig sind, sondern deshalb, weil dem Geschädigten (nach gesetzlichen Bestimmungen und ständiger Rechtsprechung) eben nicht mehr zusteht.
Hierbei kanns natürlich immer mal Meinungsverschiedenheiten geben - wäre es anders, bräuchte man keine Gerichte, und die Juristen wären auch arbeitslos - aber mit Geiz hat das nix zu tun.
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Grüße, Mogli
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