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Lehrer Schweigepflciht?

 
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Raid
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:45    Titel: Lehrer Schweigepflciht? Antworten mit Zitat

Hallo,

hat ein Lehrer an der Berufsschule eigentlich eine Schweigepflicht?

Es geht darum das mein Bekannter seine Lehre aufgegeben will und sein Vater ihm gedroht hat wenn er das macht schmeisst er ihn aus dem Haus. Mein Bekannter will nun in der kommenden Woche wenn die ganze Familie da ist erzählen das er die Lehre aufgegeben will und den Eltern aber seine Pläne für die Zukunft vorstellen, ja ich weiß klingt komisch, er will sich selbstständig machen.

Nun ist seine große Angst das so ein übereifriger Lehrer schon vorher bei den Eltern anruft oder klingelt und den alles erzählt was los ist, weil der Lehrer meinem Bekannten unbedingt helfen will.

Angenommen der Lehrer plaudert vorher aus das er gekündigt hat und wie er in der Schule so war könnte man den irgendwie belangen?


Zuletzt bearbeitet von Raid am 01.05.05, 07:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:49    Titel: Re: Lehrer Schweigepflciht? Antworten mit Zitat

Raid hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hat ein Lehrer an der Berufsschule eigentlich eine Schweigepflicht?

Es geht darum das mein Bekannter seine Lehre aufgegeben hat und sein Vater ihm gedroht hat wenn er das macht schmeisst er ihn aus dem Haus. Mein Bekannter will nun in der kommenden Woche wenn die ganze Familie da ist erzählen das er die Lehre aufgegeben hat und den Eltern aber seine Pläne für die Zukunft vorstellen, ja ich weiß klingt komisch, er will sich selbstständig machen.

Nun ist seine große Angst das so ein übereifriger Lehrer schon vorher bei den Eltern anruft oder klingelt und den alles erzählt was los ist, weil der Lehrer meinem Bekannten unbedingt helfen will.

Angenommen der Lehrer plaudert vorher aus das er gekündigt hat und wie er in der Schule so war könnte man den irgendwie belangen?


Ich möchste an dieser Stelle einmal auf die Suchfunktion des Forums hinweisen (oben in der Kopfzeile, mit der Lupe). Geben Sie doch einmal als Suchbegriff "Schweigepflicht" ein und suchen im Forum "Schul- und Prüfungsrecht". Das Thema wurde nämlich schon diskutiert!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Raid
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja da hatte ich ja gesucht da kam ein Beitrag der gepasst hat, wo auch genannt wurde das §203 StGB zutrifft, aber die Frage ist ja ob man dem Lehrer sagen muss das es ein Gehmeinis ist das er gekündigt hat?
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 15:09    Titel: Re: Lehrer Schweigepflciht? Antworten mit Zitat

Raid hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hat ein Lehrer an der Berufsschule eigentlich eine Schweigepflicht?

Es geht darum das mein Bekannter seine Lehre aufgegeben hat und sein Vater ihm gedroht hat wenn er das macht schmeisst er ihn aus dem Haus. Mein Bekannter will nun in der kommenden Woche wenn die ganze Familie da ist erzählen das er die Lehre aufgegeben hat und den Eltern aber seine Pläne für die Zukunft vorstellen, ja ich weiß klingt komisch, er will sich selbstständig machen.

Nun ist seine große Angst das so ein übereifriger Lehrer schon vorher bei den Eltern anruft oder klingelt und den alles erzählt was los ist, weil der Lehrer meinem Bekannten unbedingt helfen will.

Angenommen der Lehrer plaudert vorher aus das er gekündigt hat und wie er in der Schule so war könnte man den irgendwie belangen?

Falls ihr "Bekannter" über 18 ist, darf der Lehrer den Erziehungsberechtigten nichts mehr mitteilen.
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Matrix2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 15
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß können sie die eltern verständigen auch wenn er Ü18 aber in zusammenhang : einer gefährdung etc. dar stellt.
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Raid
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die Antworten, der "Bekannte" ist mein bester Kumpel und ich kann immer nicht zugucken wenn anderen unrecht getan wird.
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