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Fahren nach über 10h Arbeitszeit

 
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arzt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:17    Titel: Fahren nach über 10h Arbeitszeit Antworten mit Zitat

hi,

Frage : darf man nach mehr als 10h Arbeitszeit noch Auto fahren?? Bzw. ist dann der Versicherungsschutz noch gewährleistet?? Ist dies in irgendeiner Form gesetzlich geregelt??

Dies hat folgenden grund, ich arbeite zum Teil bis zu 12h Pro tag, nur fühle ich mich nicht mehr Fahrtüchtig. Mein Arbeitgeber verlang aber das ich den Täglichen Arbeitsweg trotzdem mit meinem Privatpkw fahre, da es laut seiner Ausage keine Gestzliche Regelung dafür gibt.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:33    Titel: Re: Fahren nach über 10h Arbeitszeit Antworten mit Zitat

arzt hat folgendes geschrieben::
hi,

Frage : darf man nach mehr als 10h Arbeitszeit noch Auto fahren?? Bzw. ist dann der Versicherungsschutz noch gewährleistet?? Ist dies in irgendeiner Form gesetzlich geregelt??

Dies hat folgenden grund, ich arbeite zum Teil bis zu 12h Pro tag, nur fühle ich mich nicht mehr Fahrtüchtig. Mein Arbeitgeber verlang aber das ich den Täglichen Arbeitsweg trotzdem mit meinem Privatpkw fahre, da es laut seiner Ausage keine Gestzliche Regelung dafür gibt.


Für den Arbeitsweg, also den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück, ist der Arbeitgeber gar nicht zuständig. Er kann Ihnen nicht "befehlen", selbst mit dem Auto zu fahren. Wenn Sie der Meinung sind Sie können das nicht mehr, fahren Sie mit Bus, Bahn oder Taxi.

Wenn Sie aber doch selbst fahren, sollten Sie wissen:

Zitat:
StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
(...)
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wenn Sie sich selbst nicht mehr fahrtüchtig fühlen, dürfen Sie also auch nicht mehr fahren. Falls Sie tatsächlich Arzt sind, wie im Nicknamen erwähnt, dürfte die Anforderung an die "Selbsterkenntnis" zur Fahrtüchtigkeit sogar besonders hoch sein. Wahrscheinlich weiß ein Arzt, wann die Reaktionsfähigkeit zu gering ist, um noch sicher fahren zu können.

Eine Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag ist nach dem Arbeitszeitgesetz verboten. Der Arbeitgeber könnte sich damit strafbar machen. Aber trotzdem sind nur Sie selbst dafür verantwortlich, ob Sie anschließend noch fahren.
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arzt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich bin kein arzt:-) nur ein nick.

Danke schon mal für die Antwort, ist schon sehr hilfreich.

Aber die Frage bleibt, wer bezahlt mir das Taxi??? Bahn ist nicht möglich, Bus ebenfalls nicht. Ich weis das Firmen wie Siemens VDO über Sonderregelungen machen, und die Taxi gebühren bezahlen. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet??? Was ist wenn nach mehr als 10h ein Arbeitsunfall passiert.

Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, mache ich mich ja Strafbar, wenn ich nach 12h Arbeit noch Auto fahre und dann einen Unfall baue. Was sagt dazu die Versicherung??

P.S.: Danke für die Schnelle Hilfe
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