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Verfasst am: 28.04.05, 19:38 Titel: Kündigung wenn man noch nicht in die Wohnung gezogen ist?
Hallo!!
eine Frage:
am 05.04.05 hat man einen Mietvertrag ab 01.06.05 unterschrieben.
Nun hat man aber verschiedene Gründe warum man die Wohnung doch nicht möchte
Kündigungsfrist sind 3 Monate.
Kann man jetzt schon (bis zum 30. April + 3 Werktage) zum 31.07.05 kündigen oder kann man erst am 01.06.05 zum 31.08.05 kündigen?
Ich meine, kann man das Mietverhältnis schon kündigen ehe es begonnen hat?
hoffentlich habe ich jetzt nicht zu kompliziert geschrieben??!!
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann muss 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden. Man kann aber noch den Vermieter fragen. Das wäre dann die letzte Hoffnung.
Dass der Mieter die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss ist klar.
Nur gehts dem Mieter darum ob er vorher schon kündigen kann ehe das Mietverhältnis überhaupt begonnen hat.
Da der Mietbeginn ja erst der 01.06. ist.
Kann die Kündigung eben im April noch zum 31.07. abgegeben werden, oder kann man sozusagen die Kündigung erst nach dem 01.06. (Mietbeginn) abgeben und demnach ab dem 01.06. die 3 Monate einhalten?
Nur gehts dem Mieter darum ob er vorher schon kündigen kann ehe das Mietverhältnis überhaupt begonnen hat.
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Der vereinbarte Mietbeginn hat keine Auswirkungen.
http://www.123recht.net/fea/K%C3%BCndigung-vor-Mietbeginn__f4400.html
Ein Anwalt schreibt dort für 50 Euro:
Denn nach der Rechtsprechung des BGH( BGHZ 73, 350; BGHZ 99, 54) beginnt die Kündigungsfrist nicht erst mit der Überlassung der Wohnung, sondern mit dem Zugang der Kündigung.
Und hier noch ein Urteil:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7994
Mangels abweichender vertraglicher Regelung beginnt die Kündigungsfrist eines noch nicht begonnenen Mietverhältnisses bereits mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter zu laufen und nicht erst mit dem Datum des vereinbarten Mietbeginns, so das LG Krefeld, Urteil vom 26. 2. 2003 - 2 S 98/02 (nicht rechtskräftig). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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