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Brandfleck im Kork und keiner wars ;)

 
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MonarcH
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 18:37    Titel: Brandfleck im Kork und keiner wars ;) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

4 Personen (31,22,21,17) mieten sich bei einer Bekannten eines der 4 Kollegen für ein Wochenende in deren Einliegerwohnung ein.
Also kein gewerblicher Hotelbetrieb, eine einfache Erdgeschoss-Wohnung mit Betten, Küche und Bad.

Die Abnahme erfolgt ohne Beanstandung, man befindet sich schon ca. 2 Std. auf der Heimfahrt, als man den Anruf erhält.

Ein Brandfleck soll im Bereich der Küche auf dem Korkboden entstanden sein!
Als Ursache kommt nur Rauchen in Betracht. Dies wurde auch von einer Person gemacht, jedoch etwa 2 Meter von dem Fleck entfernt in der Ecke des Raumes, mit Sicherheit nicht dort wo der Fleck ist.

Der angebliche Verursacher schläft als der Anruf kommt, laut dem, der die Vermieterin kennt hat sie den Fleck genaudort lokalisiert wo auch tatsächlöich geraucht wurde.
Also war der Schuldige schnell ausgemacht und die Daten an die Vermieterin übermittelt.

3 Wochen später kam dann der Kostenvoranschlag des Bodenlegers über 290 € für einen Fleck auf einer Korkplatte dessen Durchmesser laut Vermieterin 1 cm² beträgt.

Ein Haftpflichtversicherungsfall wie man annehmen möchte. So jetzt aber die Wendung:

Ich rufe dort an um mich nochmal über Größe und Lokalität zu erkundigen, jetzt ist der Fleck aber plötzlich an der anderen erwähnten Stelle wo, bezeugt von den 3 Kollegen, mit Sicherheit nicht geraucht wurde.

Zusammenfassend: Widersprüchliche Angaben über Lokalität des Schadens, Abahme ohne Beanstandung (2 Std. später erst die Meldung des Schadens), 4 Personen die bezeugen dass an der Stelle nicht geraucht wurde.

Wie stehen nun die Chancen ohne etwas davonzukommen, also auch ohne es der Versicherung zu melden.

Wer ist "mehr" im Recht?

MfG

MonarcH
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte der Schaden der Versicherung NICHT gemeldet werden?

Die PHV ist in jedem Fall dafür zuständig (vorausgesetzt, Mietsachschäden an Wohnräumen sind mitversichert; aber das ist in neueren Verträgen Standard). Die PHV prüft, ob Haftung besteht und leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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