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Frage nach dem Streitwert:
Situation: Ich vermiete ein Ladenlokal und erhalte vom Mieter keine Mietzahlungen.
( Es soll ein Sonnenstudio eröffnet werden )
Der Mieter ist wochenlang nicht zu erreichen, diverse Schreiben werden nicht beantwortet, Telefonate erreichen ihn nicht - usw. - einen Grund für fehlende Mietzahlungen erfahre ich nicht. Das Ladenlokal steht leer, begonnene Ausbauarbeiten, die der Mieter durchführen wollte liegen brach. Es geschieht nichts.
Der Anwalt empfiehlt mir, um den Streitwert niedrig zu halten den Mieter auf 3 Mieten zu verklagen, um überhaupt irgendeine Reaktion vom Mieter zu erhalten. Weitere Forderungen sollen dann ggfls. später geltend gemacht werden.
Miethöhe für 3 Monate rd. 4000,- Euro, der Mieter erhebt Widerklage und verlangt nun plötzlich von mir einen Betrag von rd. 120.000,- Euro - angeblich habe ich diverse Leistungen bzgl. des Ausbaus / Umbaus des Ladenlokals nicht erbracht und er macht mich für schon bestellte Sonnenbänke verantwortlich, die er nun nicht nutzen kann.
angeblicher Verdienstausfall und weitere diffuse Positionen.
Nachweislich habe ich alle im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt und habe auch Zeugen, die Forderung des Mieters ist an den Haaren herbeigezogen, wohl um mich abzuschrecken.
Bevor es zum Gerichtstermin kommt, legt der Anwalt des Mieters sein Mandat nieder ( war ein naher Verwandter des Mieters ) - zum Gerichtstermin erscheint der Mieter nicht - das Verfahren wird zu meinen Gunsten eingestellt. Ich bleibe neben den Mietschulden und ca. 1 Jahr Mietausfall auf den Anwaltskosten, Gerichtskosten hängen, als Streitwert werden rd. 120.000 festgesetzt.
Ich bin 100 % im Recht , als Laie habe ich über den Mieter recherchiert und habe innerhalb von 1 Woche rd. 10 Geschädigte gefunden, Mietschulden, Betrug - etc . -
immer wieder die gleiche betrügerische Masche - irgendwie besteht die GmbH des Mieters weiter - weder dort noch Privat ist etwas zu holen, alle 3 Monate neue Adresse, neuer geschädigter Vermieter usw. - dieser Mieter bringt einem Heer von Anwälten gutes Geld !!!
.
Ich habe nun einen Kostenbescheid vom Gericht erhalten, es werden rd. 3500,- Euro gefordert ( zuzgül. bereits gezahlter Anwaltskosten ) - wer kann mir helfen.
Das kann doch nicht Gerechtigkeit sein !
Frage nach dem Streitwert:
Situation: Ich vermiete ein Ladenlokal und erhalte vom Mieter keine Mietzahlungen.
( Es soll ein Sonnenstudio eröffnet werden )
Der Mieter ist wochenlang nicht zu erreichen, diverse Schreiben werden nicht beantwortet, Telefonate erreichen ihn nicht - usw. - einen Grund für fehlende Mietzahlungen erfahre ich nicht. Das Ladenlokal steht leer, begonnene Ausbauarbeiten, die der Mieter durchführen wollte liegen brach. Es geschieht nichts.
Der Anwalt empfiehlt mir, um den Streitwert niedrig zu halten den Mieter auf 3 Mieten zu verklagen, um überhaupt irgendeine Reaktion vom Mieter zu erhalten. Weitere Forderungen sollen dann ggfls. später geltend gemacht werden.
Miethöhe für 3 Monate rd. 4000,- Euro, der Mieter erhebt Widerklage und verlangt nun plötzlich von mir einen Betrag von rd. 120.000,- Euro - angeblich habe ich diverse Leistungen bzgl. des Ausbaus / Umbaus des Ladenlokals nicht erbracht und er macht mich für schon bestellte Sonnenbänke verantwortlich, die er nun nicht nutzen kann.
angeblicher Verdienstausfall und weitere diffuse Positionen.
Nachweislich habe ich alle im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt und habe auch Zeugen, die Forderung des Mieters ist an den Haaren herbeigezogen, wohl um mich abzuschrecken.
Bevor es zum Gerichtstermin kommt, legt der Anwalt des Mieters sein Mandat nieder ( war ein naher Verwandter des Mieters ) - zum Gerichtstermin erscheint der Mieter nicht - das Verfahren wird zu meinen Gunsten eingestellt. Ich bleibe neben den Mietschulden und ca. 1 Jahr Mietausfall auf den Anwaltskosten, Gerichtskosten hängen, als Streitwert werden rd. 120.000 festgesetzt.
Ich bin 100 % im Recht , als Laie habe ich über den Mieter recherchiert und habe innerhalb von 1 Woche rd. 10 Geschädigte gefunden, Mietschulden, Betrug - etc . -
immer wieder die gleiche betrügerische Masche - irgendwie besteht die GmbH des Mieters weiter - weder dort noch Privat ist etwas zu holen, alle 3 Monate neue Adresse, neuer geschädigter Vermieter usw. - dieser Mieter bringt einem Heer von Anwälten gutes Geld !!!
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Ich habe nun einen Kostenbescheid vom Gericht erhalten, es werden rd. 3500,- Euro gefordert ( zuzgül. bereits gezahlter Anwaltskosten ) - wer kann mir helfen.
Das kann doch nicht Gerechtigkeit sein !
Ich kann Ihren Ärger verstehen. Niemand wird gerne betrogen und bleibt mit Freude auf mehreren Tausend Euro Kosten sitzen. Aber wen, ausser dem Mieter, wollen Sie dafür verantwortlich machen ?
Ja ok - der Mieter ist letztendlich verantwortlich für diesen Schlamassel.
Mir geht es hier jedoch um die Festsetzung des Streitwertes in dieser Höhe.
Ich habe den Mieter auf Euro 4000,- verklagt -von dieser Summe müßte ich doch auch die Gebühren bezahlen.
Der Streitwert wurde vom Mieter so in die Höhe getrieben - wohl um mich abzuschrecken - ich verstehe nicht, dass i c h jetzt von dieser Summe die Gebühren zahlen soll.
Wo es doch ganz offensichtlich ist, dass der Mieter bei einer Verhandlung nicht die Spur einer Chance gehabt hätte. Sein Anwalt legt das Mandat nieder - niemand erscheint vor Gericht. Es kommt gar nicht zu einer Verhandlung ....
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist ein Versäumnisurteil ergangen, d. h. Ihnen wurden die geforderten Mieten zugesprochen und die Widerklage wurde abgewiesen. Die Kosten trägt der, der verliert = Gegenseite. Die Gerichtskosten wurden bei Einreichung der Klage bzw. Widerklage gezahlt. Demnach dürften Sie nunmehr vorläufig auf den eigenen (bereits gezahlten) Gerichtskosten und den eigenen Rechtsanwaltskosten (wer die Musik bestellt, zahlt) sitzenbleiben.
Die Kosten insgesamt wurden jedoch sicher dem Beklagten bzw. Widerkläger auferlegt. D. h. aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils und des Kostenfestsetzungsbeschlusses können Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten betreiben, sich also die Kosten des Rechtsstreits zurückholen - sofern beim Beklagten was zu holen ist.
Ja richitig, die Gegenseite muß zahlen - dort ist allerdings nichts zu holen.
Dieser Sachverhalt an sich ist mir auch vollkommen klar.
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Meine Einwände beziehen sich auf die Festsetzung des Streitwertes - die Gegenseite hat den Streitwert ja bewußt in die Höhe getrieben - eben um mich abzuschrecken !
Die Gegenseite wußte von Anfang an, dass sie den Streitwert unbeschadet in die Höhe treiben konnte, da dort eben nichts zu holen ist.
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Es kann nach meinem Rechtsempfinden doch nicht sein, dass dann der Streitwert derart hoch angesetzt wird und ich auf den Kosten sitzen bleibe. Ich weiss schon, dass dieses so praktiziert wird - gerecht ist es nicht.
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Habe ich die Möglichkeit auf Widerspruch beim Gericht ? Kann ich beantragen, dass der Streitwert - meine Klage über 4000,- - entsprechend angesetzt wird. Welches Gericht wäre da zuständig.
Ein RA hat vermutlich kein Interesse an grundsätzlich geringeren Streitwerten - ist schon klar. Gibt es eine Organsisation die dort weiterhilft ?
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