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meine frau und ich haben 3 kleine kinder... zwillinge gehen zur Kita... die große in die 2 klasse...
meine frau arbeitet 20 stunden/woche 4 tage je 5 std. freitag frei...!
ich arbeite unregelmässig... je nach auftragslage... meist jedoch 8 monate im jahr.
nun ist durch sparmassnamen die betreuungszeit durch die kita auf 6 std. begrenzt worden . täglich von 8:30 bis 14:30
da meine frau täglich um 8:00 ein kind in die schule bringt und anschliessend zur kita fährt kann sie den arbeitsplatz frühestens um 9:00 erreichen und sie muss den Arbeitsplatz immer um 14.00 verlassen um die kinder rechtzeitig abzuholen.
ein zwilling hat einmal in der woche um 13.00 einen therapie-termin.....
meine frau würde an diesem tag minusstunden machen und kann die zeit NIE nacharbeiten.... ähnlich verhält es sich, wenn meine frau selbst einen arzt-termin wahrnehmen müste.... es entstehen immer minusstunden, die auf grund der knappbemessenen betreuungszeit in der kita NIE nachgearbeitet werden können....
darüber hinaus, ist eine organisation mit 3 kindern... einkauf,schule,weitere termine... demnach ohne kinder NIE einzurichten..immer müssen die kinder an der organisation teilhaben....
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen zur verfügung um diesen misstand zu beenden...
Dies ist leider das falsche Brett (was nicht heisst, dass doch noch ein anderer antwortet). Hier geht es um Betreuungen, das, was man früher Vormundschaft nannte.
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, welcher regelmäßige Therapietermin unbedingt um 13.00 Uhr stattfinden muß und nicht auch um 15.00 Uhr möglich wäre.
Zur Frage der Kindergartenöffnungszeiten: das Bundesgesetz (SGB VIII) sagt nichts dazu, wieviele Stunden am Tag die Betreuung stattfinden muß. In der Fachliteratur sind gelegentlich mindestens 6 Stunden genannt.
Aber in den Landesgesetzen könnte dazu genaueres stehen. Jedes Bundesland hat ein Gesetz über Kindertagesstätten, manche davon (aber nicht alle) regeln auch die Öffnungszeiten. Vermutlich trifft das hier nicht zu, sonst hätte man es wohl beachtet.
Nächste Frage wäre, was im Betreuungsvertrag steht (der zwischen Eltern und Träger angeschlossen wurde). Wenn sich der Träger des Kindergartens vertraglich zu einer Betreuung von z.B. 8 Stunden verpflichtet hat, muß er diesen Vertrag auch einhalten. Es kann aber sein, daß in diesem Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit steht, dann wäre eine Änderung per Kündigung (fristgemäß) und neuem Vertrag machbar.
Also, ich denke mal, das ist hier das flasche Forum. Betreuung ist hier anders gemeint.
Aber trotzdem: Letztlich ist es Eure Angelegenheit, die Betreuung der Kinder während Eurer berufsbedfingten Abwesenheit zu organisieren. Und da Du nur 8 Monate arbeitest und sie auch nur halbtags, sollte das eigentlich möglich sein.
tipp: Ich hatte seinerzeit mit einer anderen Mutter im Kindergarten (bester Freund meines Sohnes) eine Absprache, dass diese meinen Sohn mit nach Hause nahm, wenn ich nicht konnte. Hat funktioniert, und die Mutter hat sich noch etwas dazuverdient, was sie dringend brauchte. Und demKind hat es auch nicht geschadet.
Und bei Ärztengibt es lange Donnerstage u.s.w.. Ist zwar hart, aber man kann es organisieren.
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