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Zahlt die Haftpflichtversicherung???

 
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walterp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 15:19    Titel: Zahlt die Haftpflichtversicherung??? Antworten mit Zitat

Hallo Lieben Leut! Mal kurz zum Hergang:
Mein Vermieter bat mich während seines Kuraufenthaltes seinen Rasen zu mähen. Er wies mich genau ein, wo ich zu mähen hätte.
Nach drei Wochen mähte ich zum ersten mal, aber nicht nur den Rasen, den er mir gezeigt hatte, sondern noch mehr. dabei übersah ich einen abgesägten Zaunpfosten, der vom Gras überwuchert war. Zur verstärkung des Pfosten wurde wie früher üblich Eisen ins Holz eingelassen. Diesen Pfosten erwischte ich mit dem Rasenmäher. Dabei zerstörte ich den Mäher ziemlich stark.(Messer, Kurbelwelle,Kupplung) Gesamtschaden 600,-€.
Kann ich diesen Schaden bei meiner Versicherung geltend machen? Worauf müßte ich dabei achten?
Danke für Eure Hilfe
Gruss Walter
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, können Sie.

Das ist ein sogenannte Gefälligkeitsschaden (Versicherungsdeutsch). Ein Gefälligkeitsschaden liegt dann vor, wenn die Schadenursache in einer gefälligen Handlung liegt. Wegen des hohen Missbrauchspotenzials bei Gefälligkeitsschäden werden solche Schäden von den Versicherungsunternehmen allerdings besonders gründlich untersucht, deshalb müssen Sie bei der Schadenmeldung sehr genau aufpassen, sich nicht in Widersprüche zu verwickeln.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Holloo, Gefälligkeitsschäden werden vom Versicherer wirklich besonders genau geprüft und- abgelehnt. Diese sind nach AHB nicht mitversichert. Und mir sind nicht so viele Deckungskonzepte bekannt, die das als Sonderdeckung beinhalten. Wäre der pure Zufall, wenn Walterp diesen Einschluss hätte.
_________________
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