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Südvogel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.03.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 26.03.05, 22:36 Titel: Attest vom Amtsarzt statt Hausarzt? |
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Einem Schüler der häufig "schwänzt" und Atteste vom Arzt bringt die angezweifelt werden wird angedroht bei unterbleiben einer Verhalltensänderung nur noch Atteste vom Amtsarzt zu akzeptieren.
geht das? |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 26.03.05, 22:37 Titel: Re: Attest vom Amtsarzt statt Hausarzt? |
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Südvogel hat folgendes geschrieben:: | Einem Schüler der häufig "schwänzt" und Atteste vom Arzt bringt die angezweifelt werden wird angedroht bei unterbleiben einer Verhalltensänderung nur noch Atteste vom Amtsarzt zu akzeptieren.
geht das? |
Falls es in der jeweiligen Schulordnung oder sonstigen Rechtsgrundlage so steht (was oft der Fall ist), sicher. |
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Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 28.03.05, 11:26 Titel: |
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Das Thema hatten wir in ähnlicher Form neulich schon. In NRW gilt § 9 ASchO:
Zitat: | § 9
Schulversäumnis
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.
(2) Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
(3) Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung der Schülerin oder des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. |
Was sind "besondere Fälle" i.S.v. § 9 III ASchO? Bspw. häufiges Fehlen bei Klassenarbeiten oder außergewöhnliche Krankheitsdauer. Das Verlangen nach amtsärztlichem Attest muss in jedem Einzelfall erneut ausgebracht und kann nicht "vor die Klammer" gezogen werden.
Birnbaum
www.birnbaum.de |
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stefan@nrw noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.04.05, 18:11 Titel: |
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Schönen Guten Tag,
ich bin Schüler auf einer Hauptschule. Ich bin 2 Wochen nicht zur Schule gegángen weil ich Magendarm probleme hatte. Ich bin nicht zum Artzt gegangen. Als ich heute in der Schule war hatt mich mein Lehrer angesprochen, er meinte ich sollte morgen ein attest mitbringen. Da ich ja nicht beim Artzt war kann ich ja kein attest mitbringen. Ich wollte morgen eigendlich nur eine entschuldigung von meiner Mutter mitbringen. Meine Frage ist jetzt ob ich wirklich umbedingt ein attest mitbringen muss oder ob es wirklich reicht eine entschuldigung von meiner Mutter mitzubringen?
Weil ich habe da schon ein bisschen schiss, wir haben nähmlich auch keine zwischen meldung gemacht meine mutter hatte nur am ersten tag angerufen.
Hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe den post jetzt hier gemacht weil das so gut passt.
Mit freundlichen grüßen Stefan |
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Bernhard Diener FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 22.04.05, 07:00 Titel: |
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Da habe ich aber schon Verständnis für Deine Schulleitung! Wenn jemand zwei Wochen so krank ist, dass er die Schule nicht besuchen kann ist normalerweise schon ein Arztbesuch nötig um die Krankheit abzuklären. Wenn Du keine Bestätigung vom Arzt vorlegst, ist es durchaus verständlich, dass man Dir unterstellt zu schwänzen. |
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nostradamus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hennef
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Verfasst am: 22.04.05, 23:23 Titel: |
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Bernhard Diener hat folgendes geschrieben:: | Da habe ich aber schon Verständnis für Deine Schulleitung! Wenn jemand zwei Wochen so krank ist, dass er die Schule nicht besuchen kann ist normalerweise schon ein Arztbesuch nötig um die Krankheit abzuklären. Wenn Du keine Bestätigung vom Arzt vorlegst, ist es durchaus verständlich, dass man Dir unterstellt zu schwänzen. |
außerdem muss nach dem zweiten (bitte verbessert mich, wenn ich falsch liege) tag eine schriftliche entschuldigung der schule vorliegen. darin muss die vorraussichtige länge der abwesenheit vom unterreicht stehen |
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Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.04.05, 10:16 Titel: |
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Immer vorausgesetzt, wir reden über NRW: Ich glaube, die Rechtslage ist ziemlich klar. Ein ärztliches Attest kann, auch im Falle längerer Erkrankung, nur bei "begründeten Zweifeln" verlangt werden. Da müsste also von der Schule erst mal begründet werden, weshalb am Vorliegen einer Erkrankung gezweifelt wird. Und überhaupt erst dann ist das Attest einzuholen. Die Schule kann nicht verlangen, was unmöglich ist, nämlich sich eine Erkrankung von zwei Wochen rückwirkend attestieren zu lassen.
Birnbaum
www.birnbaum.de |
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stefan@nrw noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.04.05, 13:25 Titel: |
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Hallo, ja ich habe eine Schriftliche Entschuldigung abgegeben. Das hat gottseidank auch gereicht. Ich Danke nochmal allen die ihren Senf dazu gegeben haben^^ thx. |
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