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Verfasst am: 22.01.05, 18:37 Titel: Haftbefehl gegen mich?
Hallo,
ich war vom 8.1. bis heute (22.1.) im Urlaub.
Nun schau ich meine Briefe durch und seh einen Brief von einem Gerichtsvollzieher.
Aufgemacht und darin steht in etwa, das ich am 13.1. zum Gerichtsvollzieher kommen sollte, da ich 200€ Schulden hätte (weiss ich zwar jetzt nix von) bei einer Firma (bei denen hatte ich vor kurzem mal 30€ Schulden aufgrund einer Überweisung die net gedeckt war. Dort soll ich ne eidesstaatliche Versicherung abgeben
Das hab ich aber schon Ende November überwiesen.
Da ich ja im Urlaub war und daher nix von dem Termin wusste, konnte ich auch nicht bei dem Termin anwesend sein.
Nur steht in dem Brief auch, das wenn ich nicht zu dem Termin erscheine, ein Haftbefehl gegen mich ausgestellt wird, usw.
Kann ich also im Moment davon ausgehen das ich polizeilich gesucht werde und das die Polizei jederzeit vor der Tür stehen könnte und mich einsperrt?
Hilfe, was soll ich tun???
Ich dachte bisher immer das ich ein freier Mensch sei und auch mal 2 Wochen ausser Haus sein darf, ohne mich bei allerlei Behörden abmelden zu müssen
Vollstreckungsgegenklage, ich weiß aber nicht ob das in diesem Stadium noch was hilft.
Die zahlung der 30,-, möglichst noch bevor die Firma den GVZ beauftragt hat, müsste sich ja nachweisen lassen. Die restlichen 170,- werden Gebühren sein.
Je nach dem wie rechtzeitig Du gezahlt hast musst Du oder die Firma die Gebühren bezahlen. Das kann ja noch heiter werden...
Also wenn ich denen das Geld schulde dann bezahl ich das natürlich auch.
Ich will nur wissen was es mit dem Haftbefehl auf sich hat!
Da ich ja im Urlaub war wusste ich nicht, das ich zu dem Termin muss.
Isses jetzt wirklich so das gegen mich nen Haftbefehl vorliegt, nur weil ich mal 2 Wochen in Urlaub war und nix von dem Termin wusste?
Können die jetzt jede Minute hier aufkreuzen und mich bis nächste Woche oder so in den Knast sperren?
Ich will nur wissen was es mit dem Haftbefehl auf sich hat!
Können die jetzt jede Minute hier aufkreuzen und mich bis nächste Woche oder so in den Knast sperren?
Ja und Nein. Nach Ihrer Darstellung wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt.
Das ist eine Handluing, die nur der Bürger höchstpersönlich vornehmen kann. Wenn man sich entgegen einer dazu bestehenden Pflicht weigern, muss der Staat Zwang ausüben. Das geschieht nicht, indem man den Bürger zwingt, Lieder aus dem Musikantenstadel zu hören - dieser Zwang erfolgt schlimmstenfalls durch Haft. Man sitzt dann ein. ABER: Nur solange, bis die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist. Also selbst wenn der Gerichtsvollzieher den Bürger bereits in Haft nehmen wollte, könnten man sofort die e.V. abgeben und das war es.
Praktische Gedanken:
Sofort aufklären, ob die Forderung stimmt, ob irgendetwas schief gegangen ist.
Wenn aus finanziellen oder rechtlichen Gründen kein Anwalt gewünscht ist (vor allem wenn die andere Seite im Recht wäre) den Gerichtsvollzieher anrufen und die Angelegenheit aufklären und absprechen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Ja, aber der Gerichtsvollzieher is wohl nur Mo-Fr da! Was mach ich wenn die Polizei morgen vor der Tür steht und mich mitnehmen will und dann bis Montag einsperren tut, das ich dann die Versicherung mache.
Warum muss ich die Versicherung denn machen, wenn ich ja bezahlen möchte?
Das ist kein "Haftbefehl" im Sinn einer Straftat. Die Polizei wird Sie nicht einfach verhaften, es wird sich morgen früh auch kein Sondereinsatzkommando den Weg in Ihre Wohnung freischießen.
Die Hintergründe der e.V. sind mir unklar. Wenn insoweit Unklarheiten bleiben, kann ein Anwalt sicher Auskunft geben. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Vor der EV kommen normalerweise Mahnung -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid -> Schreiben des GV das er zur Pfändung vorbeikommen möchte -> Aufforderung zur Abgabe einer EV mit 14 Tagen Frist -> Benachrichtigung das ein Haftbefehl beantragt wurde.
Erfahrungsmäß vergehen zwiwchen einer Mahnung und dem letzten Punkt ca. 3 Monate.
Also genug Zeit um nicht übberascht werden zu können.
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