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Anwalt ohne Genehmigung Revision eingelegt

 
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MatthiasBarth
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 14:55    Titel: Anwalt ohne Genehmigung Revision eingelegt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wie sieht Ihre Meinung bei folgenden Fall aus ?

Verfahren wird entschieden.

Anwalt geht in die Berufung ohnen Mandanten zu informieren.

Gericht lädt Mandanten.

Mandant lässt über den Anwalt die Berufung zurückziehen (nach bösen Telefonat und 3 Schreiben)

Gericht sendet Mandanten Kostenbescheid

EIgentlich muss doch der Anwalt den Kostenbescheid zahlen oder ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ist der Mandant bzgl. der Gerichtskosten Kostenschuldner gegenüber dem Gericht.
Ob er sich die Kosten dann von seinem RA wiederholen kann, weil dieser evtl. seine Berufspflichten verletzt hat, ist eine andere Frage. Das wäre anhand der genauen Umstände zu prüfen, die wir hier nicht kennen können.

Mal ein Beispiel: das Mandat wurde für den gesamten Fall (also auch höhere Instanzen) erteilt, die Berufungsfrist beträgt ja nur max. 4 Wochen, der Mandant war nicht erreichbar und der Fall nicht völlig aussichtslos => dann müßte der RA in jedem Fall Berufung einlegen, um die Rechte seines Mandanten zu wahren.
Allerdings sollte er diesen dann schon zeitnah darüber informieren.
Aber wie gesagt, darüber kann man als Außenstehender nur spekulieren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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