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guten tag
ich habe da ein großes problem und würde mich freuen wenn mir jemand ein paar tips geben könnte
mein sohn 10 jahre alt kam vorrige woche mit einer gebrochenden nase aus der schule.er hatte schulschluss und da gerade hofpause war hat er noch eine runde tischtennis gespielt.aufeinmal schubste ihn jemand von hinten als er sich umdrehte bekam er eine faust auf die nase und er brach zusammen als er auf die erde lag kam noch ein fusstritt hinterher wieder auf die nase.die gebrochende nase wurde vorgestern operiert mein sohn mußte sehr starke schmerzen durchstehen.ich habe natürlich sofort strafanzeige gegen diesen schüler gemacht. wie ich erfahren habe ist dieser schüler zwischen 11und 12 jahre.kann man ihn in diesem alter zur verantwortung ziehen?
kann man den schüler oder seine eltern auf schmerzensgeld verklagen?oder geht das nicht weil es ja auf dem schulhof passiert ist und mein sohn gerade schulschluss hatte.
oder geht das nicht weil der täter noch so jung ist.
fragen über fragen würde mich freuen wenn mir jemand ein paar gute tips geben könnte
gruß berlinchen
guten tag
ich habe da ein großes problem und würde mich freuen wenn mir jemand ein paar tips geben könnte
mein sohn 10 jahre alt kam vorrige woche mit einer gebrochenden nase aus der schule.er hatte schulschluss und da gerade hofpause war hat er noch eine runde tischtennis gespielt.aufeinmal schubste ihn jemand von hinten als er sich umdrehte bekam er eine faust auf die nase und er brach zusammen als er auf die erde lag kam noch ein fusstritt hinterher wieder auf die nase.die gebrochende nase wurde vorgestern operiert mein sohn mußte sehr starke schmerzen durchstehen.ich habe natürlich sofort strafanzeige gegen diesen schüler gemacht. wie ich erfahren habe ist dieser schüler zwischen 11und 12 jahre.kann man ihn in diesem alter zur verantwortung ziehen?
kann man den schüler oder seine eltern auf schmerzensgeld verklagen?oder geht das nicht weil es ja auf dem schulhof passiert ist und mein sohn gerade schulschluss hatte.
oder geht das nicht weil der täter noch so jung ist.
fragen über fragen würde mich freuen wenn mir jemand ein paar gute tips geben könnte
gruß berlinchen
Es können zumindest die Eltern zur Verantwortung gezogen werden ggf. auch gegen die Lehrer die in Pausenaufsicht geführt haben, den die müssen auch dafür sorgen, dass so was wie im Ihrem Fall nicht passieren kann. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Es können zumindest die Eltern zur Verantwortung gezogen werden ggf. auch gegen die Lehrer die in Pausenaufsicht geführt haben, den die müssen auch dafür sorgen, dass so was wie im Ihrem Fall nicht passieren kann.
skayritera, bitte verzichten Sie doch auf Antworten, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Ihre Auskünfte richtig sind. Wie kommen Sie darauf, dass die Eltern zur Verantwortung gezogen werden können? Das ist hanebüchen. Und eine Haftung der Schule (bestimmt aber nicht der Lehrer!) ist auch nicht ersichtlich. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.04.05, 21:04 Titel:
BaW hat folgendes geschrieben::
Schade, dass in D erst ab 14 die Strafmündigkeit so richtig beginnt.
Das berührt aber zivilrechtliche Ansprüche (die in der Regel für den Geschädigten wichtiger sind) nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Schade, dass in D erst ab 14 die Strafmündigkeit so richtig beginnt.
Das berührt aber zivilrechtliche Ansprüche (die in der Regel für den Geschädigten wichtiger sind) nicht.
Ja, und da haftet der Täter auch schon, wenn er 7 Jahre alt ist, sofern er in der Lage war, die Folgen seines Tuns abzuschätzen. In den meisten Fällen wird man davon ausgehen können, daß ein 12jähriger weiß, daß man nicht mit der Faust auf Nasen schlagen darf.
Bei Schulunfällen gilt zwar auch noch der Haftungsaussschluß nach § 106 SGB VII, aber das trifft nicht bei Vorsatz zu.
Grundsätzlich ist es also nicht ausgeschlossen, daß man den 12jährigen auf Schmerzensgeld verklagt (und daß ihn die Krankenkasse oder die Schulunfallversicherung auf Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung verklagt). Ob es im konkreten Einzelfall erfolgreich ist, bliebe abzuwarten. Es kann natürlich sein, daß man das Urteil erst 10 oder 20 Jahre später vollstrecken lassen kann, da 12jährige oft noch kein Vermögen haben.
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