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Rückgabe des Fahrrades

 
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trixibaby
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 20:44    Titel: Rückgabe des Fahrrades Antworten mit Zitat

Ich hoffe, ich bin im richtigen forum, wenn nicht, bitte um Rat, wo man dieses Thema unterbringen kann. Ich habe ein Problem mit meiner Tochter. Ich habe aus Versehen ihr Fahhrad verschenkt, in der Annahme, es wär das Fahrrad der anderen Tochter. Nun wollte sie ihr Fahrrad abholen und ich musste ihr gestehen, dass ich das Fahrrad weggegeben habe. Damit war sie aber nun gar nicht einverstanden und verlangte das Fahrad von dieser Person zurück, die es sich genommen hat (wohnt im selben Haus). Diese Person weigert sich allerdings, das Fahrrad wieder zurückzugeben, angeblich ist es bereits in Polen und die Wiederbeschaffung zu kompliziert. Meine Tochter wollte darauf hin, Schadenersatz in Form von 80€, doch dies verweigerte sie auch. Sie ist der Meinung ich (die Mutter) hätte ihr das Fahrad überlassen und damit Basta.Meine Tochter ist aber der Annahme, dass dies nichtig ist. Es war ihr Fahrrad und da habe ich kein Recht gehabt, es jemanden anderen zu überlassen und wenn das passiert ist, dann hat sie Anspruch auf Rückgabe. Ich brauch unbedingt fachmännische Hilfe. Muss diese Frau das Fahrrad wieder rausgeben, bzw. es bezahlen, oder muss ich als Mutter für den Schaden aufkommen. Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen.Vielen Dank im Voraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 16:03    Titel: Re: Rückgabe des Fahrrades Antworten mit Zitat

heir issn link der wird dir weiterhelfen


http://Link nicht erlaubt!.de/?Raphael

Peter
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trix
Gast





BeitragVerfasst am: 11.10.04, 22:27    Titel: Re: Rückgabe des Fahrrades Antworten mit Zitat

Willste mich verarschen oder was soll dieser Link, ich dachte in Foren wird Leuten geholfen.
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

So wie du den Fall beschrieben hast, ist deine Nachbarin rehtmäßige Eigentümerin des Fahrrades geworden.
In diesem Fall ist wohl §932 BGB einschlägig:

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist.[...}

Auf deutsch: Als du das Fahrrad übergeben hast ging deine Nachbarin davon aus, dass du das Recht hast, dies zu tun. Damit ging das Eigentum über. Der einzige, von dem deine Tochter nun Schadenersatz verlangen könnte, wärst du...
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