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Geld weg?Echt dringend

 
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ReinesGold
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 17:18    Titel: Geld weg?Echt dringend Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

wenn der Beitrag in der falschen Rubrik erschienen ist,tut es mir leid..wusste nicht so genau in welche ich sie hab schreiben sollen.

Also es geht um folgendes.
Die Eltern meiner Mutter, haben bei meiner Geburt (und der meiner Cousinen)
eine Versicherung abgeschlossen, die bei unserem 20.Geburtstag an uns ausgezahlt wird.
Die Summe beträgt circa 5000€.
Ich bin jetzt 21 Jahre alt geworden, werde dieses Jahr 22 und habe noch keinen Cent davon gesehen. Ich denke,das meine Mutter diese Versicherungssumme letztes Jahr an sich genommen hat . Natürlich reagiert sie darauf angesprochen, ziemlich empört über diese Anschuldigung. Mit meinen großeltern habe ich darüber noch nicht gesprochen, irgendwie traue ich mich nicht.
Eine Versicherungspolice etc haben nur meine Großeltern, deswegen kann ich auch nicht den Namen der Versicherungsgesellschaft ausfindig machen und dort telefonisch nachfragen.Meine Cousinen sind noch nicht in meinem allter,deswegen brauch ich sie auch nicht zu fragen.
Jetzt die Frage.. die Versicherung läuft ja auf meinen Namen, ist es rechtlich gesehen, strafbar wenn die Versicherung das Geld an meine Mutter auszahlt?
Wäre um Tips usw sehr dankbar, brauche das Geld wirklich sehr dringend!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn laut Vertrag die Versicherungssumme nur an Sie auszuzahlen ist, kann die Versicherungsgesellschaft das gar nicht an die Mutter auszahlen. Sollte es durch einen Fehler doch geschehen sein, ist das auch egal, es muß trotzdem noch mal an den rechtmäßigen Empfänger gezahlt werden. Sie müßten sich also nur direkt an die Versicherung wenden.

Natürlich geht das nur, wenn man weiß welche es ist und ob das auch wirklich so im Vertrag steht, aber das wird man wohl erst mal feststellen müssen.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wer in der Police als bezugsberechtigt im Erlebensfall gilt. Meist ist diese Bezugsrecht widerruflich, also jederzeit änderbar. In einigen wenigen Fällen auch unwiderruflich. Die Person, die zuletzt das Bezugsrecht hatte, ist auch nur berechtigt, die Leistung zu empfangen. Auch wenn es damals zu Ihrer Geburt abgeschlossen wurde heisst das nicht, das sie das Geld auch kriegen. Die Versicherung zahlt mit Sicherheit nur an eine berechtigte Person aus. Und wenn die dann das Geld z. B. verspielt ist das sogar rechtens. Da kann es sein, Sie sehen nie einen Cent. Die Police dürfte wohl nicht mehr bei Ihren Großeltern sein, weil diese der Versicherung, quasi als Wertstück zurückgegeben werden muß. Aber eine Nachfrage nach dem Bezugsrecht dürfte wohl nicht das Problem sein.
_________________
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