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Heizkosten bei Heizungsschaden

 
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KKuckuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Nauen

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 05:52    Titel: Heizkosten bei Heizungsschaden Antworten mit Zitat

Betrifft Heizungsschaden! Z.B. eine Heizschleife der Fußbodenheizung hat sich nicht abgeschalten und läuft dauerhaft. Dies wird erst nach geraumer Zeit auf Grund der nahenden wärmeren Jahreszeit vom Mieter entdeckt! An Hand des überdurchschnittlich hohen Verbrauches (Wärmezähler) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vermutet der Mieter, daß die Störung schon länger vorlag. Allerdings handelte es sich auch um eine Störung, die sich nur auf seinen Wohnungsbereich erstreckte, also vom Vermieter nicht zu erkennen war.

Frage Nun zur eigentlichen Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Mehrverbrauch der Heizung ?
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KKuckuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Nauen

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 05:27    Titel: Keine Antwort ??? Schade !! Antworten mit Zitat

Weinen anscheinend kann keiner eine Information geben. SCHADE !!! Weinen
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist für die regelmässige Wartung verantwortlich ? und: hätte dieser Schaden bei der normalen Wartung festgestellt werden müssen?

Grundsätzlich kann der Mieter wohl kaum verlangen, dass der Vermieter die Mehrkosten übernimmt. Ist also keine Frage des Mietrechts, sondern Schadenersatz nach § 823 BGB.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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KKuckuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Nauen

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Den Inhalt des Wartungsvertrages kenne ich nicht. Das ist Sache des Vermieters. Aber ist ntürlich eine Idee, die man mal verfolgen könnte.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Genau.

Der VM hat nämlich Anspruch auf die verauslagten Heizkosten.

Du hast Anspruch auf Schadensersatz. Aber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des VM. Und die sehe ich hier nicht. Eine Pflicht, die Heizspulen regelmäßig zu warten, gibt es nicht. Denn eine "Wartung" ist ja bei den eingelassenen Spulen gar nicht möglich.

Erst ab dem Zeitpunkt, wo der VM vom M informiert wurde, können die Kosten zurückgefordert werden.
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