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Verfasst am: 27.09.04, 22:09 Titel: bestrafung wegen zu spät kommen
hallo leute
ich bin 16 jahre alt und gehe auf ein gymnasium in karlsruhe (baden-württemberg, falls das nachher wichtig sein sollte)
folgender sachverhalt: montags haben wir in der 1. stunde chemie. da ich montags so schwer aus dem bett kommen, komme ich desshalb montags zu dieser stunde meistens wirklich nicht mehr 1-3 min zu spät. bei uns im chemieunterricht ist es so, dass meistens der lehrer irgendetwas diktiert und ein ausgewählter schüler muss das immer leserlich an die tafel schreiben, damit es die anderen abschreiben können. normalerweise ist es so, dass jedesmal ein anderer schüler dran ist. da ich aber nun in letzter zeit ein wenig zu spät zum unterricht erscheine, meint der lehrer gleich, als ich durch die tür komme, dass ich gleich vorne bleiben und schreiben kann. so weit eigentlich kein problem, ist ja nichts schlimmes. ich habe den lehrer aber trotzdem nur mal so darauf angesprochen, warum ich wegen des zu spät kommens an die tafel muss. ich ich habe ihm auch gesagt, dass doch auch andere schüler drankommen müssen. er meinte jedoch, wer zu spät kommt muss halt schreiben. ich will mich über den lehrer nicht beschweren oder so, aber möchte trotzdem wissen, ob er das machen kann, mich wegen des zuspätkommens zu "bestrafen". ich habe ihn auch gefragt was passieren würde wenn ich mich weigern würde. "6" meinte er. also: kann er sowas machen? ich meine, das ganze ist ja nur wegen den umständen so, dass ich den lehrer montags in der 1. stnd habe. ich bin damit einverstanden, dass mich der lehrer beim zuspätkommen ins klassenbuch reinschreibt -und gut ist. aber dann noch zusätzlich dafür sozusagen zu bestrafen? das kann doch verschiedene gründe haben, warum ein schüler zu spät kommt. mir ist schon klar, dass ein schüler pünktlich im unterricht erscheinen muss usw. blabla, ich möchte keine predigten, das ist ja schließlich ein forum für recht.
schule, wie gesagt in baden-württemberg
Verfasst am: 28.09.04, 06:57 Titel: Re: bestrafung wegen zu spät kommen
Hallo,
das ist keine Strafe, sondern eine "erzieherische Maßnahme".
Die ist durchaus angebracht - insbesondere bei deiner "Begründung" für das zu spät kommen.
Die kannst du selbst verhindern, indem du pünktlich kommst.
Das mit den 1-3 Minuten kann ich kaum glauben, da ich eigentlich nie erlebt habe, dass ein Lehrer pünktlich in der Klasse war.
Wenn das 1 oder 2-mal vorkäme: einverstanden.
Aber ständig zeugt von Undiszipliniertheit und Unhöflichkeit.
Du kannst mE froh sein, dass da kein Eintrag ins Klassenbuch erfolgt, da das dann Niederschlag im Zeugnis finden könnte.
Verfasst am: 28.09.04, 15:09 Titel: Re: bestrafung wegen zu spät kommen
das ist es doch. ich bekomme einen eintrag UND noch diese strafe.
das mit den 1-3 min stimmt, da der lehrer immer schon vorher da ist, um versuche vorzubereiten.
außderdem ist das ein forum für RECHT und nicht für erziehung. ich habe schon von anfang an gesagt, dass keine erzieherischen beiträge gefragt sind, von wegen höflichkeit und so...
Verfasst am: 28.09.04, 15:16 Titel: Re: bestrafung wegen zu spät kommen
Rechtlich korrekt wäre ein Verweis als "Ordnungsmaßnahme". Wie es dann nach und nach weiter geht, findest du in der Schulordnung beschrieben. Grob gesagt nach drei Fällen die jeweils nächsthöhere Maßnahme, aber das ist keine feste Regel.
Verfasst am: 30.09.04, 04:02 Titel: Re: bestrafung wegen zu spät kommen
Das ist doch wohl hoffentlich nicht ganz ernst gemeint? Ganz abgesehen vom der rechtlichen Seite: Notorisches Zuspätkommen, auch wenn es nur eine Minute ist, ist schlicht eine Provokation, und wenn ich Lehrer wäre, würde ich mir das auch nicht bieten lassen.
Wir sind hier im Bereich der erzieherischen Einwirkung. Die eriffenen Maßnahmen haben nicht das Gewicht förmlicher Ordnungsmaßnahmen (wie beispielsweise die Entlassung von der Schule). Der Lehrer verfügt hier über Gestaltungsfreiheit, und es meines Erachtens nichts dagegen zu sagen, sowohl einen Klassenbucheintrag zu verfassen als auch den Schüler an die Tafel zu rufen.
was bedeutet eigentlich dein Name hier? Hat doch wohl nichts mit Drogen zu tun?
Also .... in KA wohnst du
Zuerst: Der Lehrer kann dich natürlich an die Tafel holen für das Anschreiben, soweit kein Problem.
Das kann er auch als sog. pädagogische Maßnahme wegen deiner Verspätung. Allerdingst ist da ein mündlicher Verweis, Klassenbucheintrag usw. sinnvoller, das geschieht ja offenbar auch. Wenn du ständig zu spät kommst musst du aber damit rechnen, dass das Prozedere weiterläuft, d. h. wir kommen in den § 90 SchulG BW.
Das könnte dann Arrest.
Nun ein Punkt: Solltest du dich weigern den Text anzuschreiben, dann kann der Lehrer dir DAFÜR keine "6" geben. Deshalb nicht, weil eine Note niemals ein Instrument der Bestrafung sein kann. Das wäre sie hier aber. Du sollst ja offenbar einen Text anschreiben der diktiert wird. Dabei erfolgt also keine Leistungsmessung.
Der Lehrer könnte dich mündlich abhören und dann deine Leistung feststellen. Diese könnte - falls du dich weigerst zu antworten oder du gar nichts weisst - mit "6" benotet werden.
Da du in KA wohnst kannst du ja gleich zum OSA in der Hebelstraße gehen und dich dort über deine Rechte informieren
stimmt es tatsächlich, dass eine Note nie ien Instrument der Bestrafung sein kann??? Was ist dann wenn ein Lehrer sagt, nach 3 mal Hausaufgabenvergessen gibt's mündlich ne 6? Darf er das dann granicht?
das wird begründet mit fehlender Mitarbeit (was ja auch irgendwie stimmt)*g*
gilt als mündliche Mitarbeitsnote _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
es stimmt, eine Note kann und soll kein Disziplinierungsinstrument sein.
Das Mittel "3 Mal HA nicht = 6" kenne ich. Es ist allerdings sehr grenzwertig. Dies ist nur unter bestimmten Umständen so zulässig. Wird dagegen - wie häufig - nur bei allen Schülern kontrolliert, ob die HA gemacht wurde oder nicht und dann bei drei mal nicht gemachter HA eine "6" erteilt, dann ist dies rechtlich betrachtet ziemlich sicher nicht zulässig. Ich mache das deshalb auch nicht so, obgleich es schon verführerisch ist. Meine Alternative lautet: Es gibt dann einen Klassenbucheintrag, der wirkt sich auf die Mitarbeitsnote im Zeugnis aus.
Bevor jetzt jemand kommt und sagt "Doch!": Es gibt dazu einen Aufsatz in der "SchulverwaltungBW".
Wird dagegen - wie häufig - nur bei allen Schülern kontrolliert, ob die HA gemacht wurde oder nicht und dann bei drei mal nicht gemachter HA eine "6" erteilt, dann ist dies rechtlich betrachtet ziemlich sicher nicht zulässig.
Hmm, könntest du das nochmal erklären? Hab das nicht so ganz kapiert
gleiches thema andere sache:
unser chemielehrer gibt bei 5-minütigem zuspätkommen gleich eine fehlstunde.
11. klasse gymnasium niedersachsen.
ich meine es ist tatsächlich bei doppelstunden gerechtfertigt, aber ist doch auch immer n weiter weg vom schulgelände runter und wieder zu den fachräumen hin *hrhr
aber ebenfalls in der ersten stunde. wenn man also ne bahn verpasst kann man gleich wieder nach hause und ne halbe stunde chillen...
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