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Verfasst am: 03.05.05, 13:32 Titel: Wer haftet bei Schadenverursachung bei Verwandten?
Hallo,
habe gestern bei meiner Mutter eine neue Dunstabzughaube montiert. Dabei ist mir ein Teil der Haube auf das darunter befindende (Wortsperre: Name)-Kochfeld gefallen. Ergebnis: Riss im (Wortsperre: Name).
Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung, bin mir aber im Moment nicht ganz im Klaren darüber, ob diese in einem solchen Fall (Verwandte, Glas) haftet.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den Bedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Die sog. Gefälligkeitsschäden sind allerdings häufig ausgeschlossen.
Verfasst am: 03.05.05, 13:47 Titel: Schäden unter Verwandten
Habe geade nochmal die Unterlagen gewälzt.
In den Versicherungsbestimmungen steht als Ausschlussgrund z.B.
"aus Schadensfäällen von Angehörigen des Vers.-Nehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben ..."
Diese Unterlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1982, denn seither besteht diese Haftpflichtversicherung.
Da meine Mutter zwar im gleichen Haus aber in einer Einliegerwohnung wohnt, sieht es so aus, als ob die Haftpflichtversicherung eintreten müsste - es sei denn, die Versicherung hätte irgendwann die allgemeinen Bestimmungen geändert. Davon weiß ich alerdings nichts.
Am besten beim Versicherer als Schadenfall melden. Dieser wird dann anhand der bestehenden Bedingungen Prüfen ob ein ersatzpflichtiger Schaden vorhanden ist. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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