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Hallo, wir haben folgendes Problem:
Meine rumänische Partnerin und ich haben letztes Jahr geheiratet, dieses Jahr hatte sie ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen.Nach diversen Auseinandersetzungen usw. hatte ich mich als getrennt lebend gemeldet und sie musste zum Ausländeramt und ihre Genehmigung abgeben und nach RO ausreisen. Wir sind immer noch verheiratet. Zur Zeit is sie mit einem Touristenvisum in Deutschland und wir haben uns wieder Vertragen.
Folgende Probleme:
1. Kann die Familienzusammenführung auch mit einem Touristenvisum in Deutschland geschehen oder muss sie wieder nach Rumänien zurück zur dt. Botschaft und ein neues Familienzusammenführungsvisum beantragen?
2. Kann das Kreisausländeramt die Genehmigung verweigern, ich hatte meine Aussage abgegeben, das sie vor Erteilung der 1. Genehmigung schon vorhatte sich von mir zu trennen?
nach meiner Auffassung muß die Ehefrau nach einer Versöhnung während eines erlaubten Touristenaufenthalts nicht erneut ausreisen. Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 2 Ziff. 2 der Durchführungsverordnung zum AuslG (DVAuslG). _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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