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Verfasst am: 03.05.05, 19:47 Titel: Betreuung durch späteren Alleinerben
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.....
Also: A wird betreut von B, weil sie schwerst manisch depressiv ist und zwar in allen Belangen läuft die Betreuung. B ist ausserdem Alleinerbin von A, da es sonst keine Angehörigen mehr gibt.
Könnte B weiterhin beträchtliche Zahlungen erhalten bzw. sich quasi selbst überweisen und den Enkeln auch? Das war bisher immer so Usus in der Familie.
Und inwieweit muss B dem Gericht gegenüber (obwohl Universalerbe) Rechenschaft ablegen.
Da A noch lebt, spielt es keine Rolle, ob B Alleinerbin ist oder nicht. Ich hätte da schon so meine Bedenken. Kann ja sein, dass A sein Geld noch selbst braucht. Würde mal mit dem Vormundschaftsgericht sprechen.
Verfasst am: 04.05.05, 08:44 Titel: Re: Betreuung durch späteren Alleinerben
Sandra51 hat folgendes geschrieben::
.B ist ausserdem Alleinerbin von A, da es sonst keine Angehörigen mehr gibt.
"Alleinerbin" wird sie erst beim Versterben von A. B könnte ja z.B. jederzeit ein Testament errichten oder ändern und jemand anderen zum Erben bestimmen.
Zur Sache: Selbstverständlich darf A (unabhängig von obiger Erbschaftsfrage) sich oder den Enkeln nicht beträchtliche Beträge überweisen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Die Frage war wohl etwas ungenau gestellt........ Geschenke in Form von Geld oder Überweisungen also natürlich nur mit!! Einwilligung des zu Betreuenden, nicht im Alleingang natürlich, oder hat der Betreute das auch nicht mehr zu entscheiden?
hier muss man schon genau hinsehen. Wenn die Herausgabe von größeren Geldgeschenken bereits in der Vergangenheit so üblich war, dies sich auch nachweisen lässt und erkennbar nach dem Willen des Betreuten geschah, dann würde ich dies dem Amtsgericht so darlegen (incl. Belege/Quittungen) und um Genehmigung bitten, dies auch weiterhin so handhaben zu dürfen.
Ein konstruiertes Beispiel: Großmama hat sich immer so über den monatlichen Besuch des Pastors gefreut und ihm jedes Mal einen Scheck über 250 Euro in die Hand gedrückt, damit er pro Monat zwei Messen für sie liest. Ausserdem hat jedes Enkelkind zum Geburtstag 1000 Euro erhalten, und zu Weihnachten ebenso.
Dies alles wurde nur aus den Zinsen des Vermögens bezahlt.
Hier könnte das Gericht nach meiner Meinung letztendlich weitere Zahlungen dieser Art nicht verweigern, da es der offensichtliche Wille der Großmutter war, niemand geschädigt wird und das Geschilderte schon lange so gehandhabt wird.
Dieser fiktive Fall ist natürlich nicht so häufig, und ich würde auf keinen Fall das Gericht übergehen.
Jemand hier anderer Meinung ? Ingesamt aber ein brisantes Thema.
Lieber Andreas, also, ich sehe Deine Ansicht sehr kritisch. Unproblematisch ist für mich der Fall, dass -wie gehabt - Dritte bedacht werden, die etwas für den Betreuten tun (lesen der Messe, einkaufen, Wäsche waschen u.s.w.) Die "Vergütung" kann sich in diesen Fällen durchaus an frühere Gepflogenheiten anlehnen hinsichtlich der Höhe. Aber: Es muss eine Relation da sein. Und es ist ja auch so: Die Erkrankung/Demenz, die letztlich die Betreuung ausmacht fällt ja auch nicht plötzlich vom Himmel. Es sind also mit Sicherheit vorher schon vermögensrechtliche Verfügungen getroffen worden, die vielleicht juristisch nicht anfechtbar sind, der Betroffene "bei klarem Verstand" aber niemals veranlasst hätte.
Und: Durch die Betreuung hat sich ja auch die vermögensrechtliche Lage verändert. Ging der Betreute früher vielleicht davon aus, dass ein Heim nie für ihn erforderlich würde und er aus diesem Grund auch gewisse Geldgeschenke machen konnte, so hat sich durch die Erklrankung die Lage wohl grundsätzlich geändert. Er bzw. sein Betreuer müssen jetzt einfach sehr viel sorgfältiger mit dem Geld umgehen - wer weiss, wozu es mal gebraucht wird!
Und mit der Tatsache, dass im vorliegenden Fall die Betreuerin wohl einmal die Allelinerbin wird, hat das schon gar nichts zu tun.
Ich habe dasselbe ja bei meiner Grossmutter erlebt: Vielleicht schaust Du Dir den Thread mal an. Sie wirtschaftete aus dem vollen, Onkel bereicherte scih heftig, sie hat es wohl teilweise billigend in Kauf genommen. Fand sich einfach toll in der Rolle der "Geldgeberin". Jetzt leidet sie an fortgeschrittener Demenz, ich sorge als Betreuerin für ein würdiges Leben im Heim, und sie erzählt jedem, dass sie eine "steinreiche Frau" sei. Das, was mein Onkel sich genommen hat, möchte ich nicht zurückholen, da sie diesen Onkel immer abgrundtief geliebt hat, und es wohl auch bei klarem Verstand nicht billigen würde. Da schiesse ich finanziell gerne zu. Aber die € 40.000,- Spende für das Kirchendach, die werde ich wohl zurückholen, und dass, obwohl der Pfarrer sie regelmässig besucht hat!
da hatte ich vielleicht nicht deutlich genug auf die Brisanz dieses Themas hingewiesen. Also: es geht wohl nur, wenn jemand richtig viel Geld hat, so ab 500.000 Euro, und nach menschlichem Ermessen der Fall nicht eintreten wird, dass Sozialhilfe in Ansprch genommen werden muss.
Beispiel: Jemand ist 75 Jahre alt, könnte also 100 Jahre alt werden. D. h., es muss genug Geld da sein, um für die nächsten 25 Jahre den Heimaufenthalt, vorsichtshalter in der höchsten Pflegestufe, bezahlen zu können. In Zahlen: 4500 Euro geschätzt monatlich mal 12 = 54.000 Euro pro Jahr, das mal 25 Jahre = 1.350.000 Euro.
Das ist natürlich ein extremes Beispiel. Gegenrechnen kann man ja die Zinsen für dieses Vermögen, das lohnt dann auch schon.
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