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Vielleicht Schulverweis! Forum + Verantwortlichkeit = ?

 
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mathes up
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 16:01    Titel: Vielleicht Schulverweis! Forum + Verantwortlichkeit = ? Antworten mit Zitat

Ich finde es toll ,dass es diesen Dienst gibt, und dass ich mich hier wenden kann.

Mein Problem ist, ich habe ein Forum, und dort hat eine Person einen Lehrer Beleidigt und Bloßgestellt. Meine Frage ist, wie weit ich für diesen Beitrag als Administrator verantwortlich gemacht werden kann.

(Der Lehrer will mich vielleicht von der Schule verweisen, weil ich den User, der das geschrieben hat ( Beleidigung) nicht sofort gelöscht habe, sondern weil ich ihn verwarnt habe, außerdem meint er, wäre ich für alle beiträe in meinem forum verantwortlich..stimmt das? ( in den AGB´s steht , dass ich nur für meine Beiträge verantwortlich bin ?!) ( ich besitze das gleiche Forum ( PHPBB)

Vielen Dank für ihre Antworten..)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird man kaum beurteilen können, ohne den fraglichen Text zu kennen. Mit der "Verwarnung" haben Sie immerhin schon zugegeben, daß Sie bereits davon wußten und ihn bewußt stehen ließen. Ob man selbst irgendwo auf der Website sagt "ich bin nicht verantwortlich", ist ohne Belang.

Wenn es wirklich eine Beleidigung (also eine Straftat) war, sind denkbare Folgen:

1. Der Lehrer stellt Strafantrag (also außerschulisch)
2. Zivilrechtliche Schritte (auf Unterlassung, Schadensersatz; ebenfalls außerschulisch)
3. Er beantragt bei den dafür zuständigen Stellen der Schule schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen

Für einen Ausschluß von der Schule ist sicherlich nicht der Lehrer alleine zuständig, sondern ggf. die Lehrerkonferenz. Beim ersten "Sündenfall" ist das aber fast unmöglich. Bei einer einfacheren Ordnungsmaßnahme - Verweis im Sinne einer "Abmahnung" - sollte derLehrer als Beteiligter das nicht selbst machen, sondern sich an den Schulleiter wenden. Welche Maßnahmen überhaupt in betracht kommen und ob der Vorfall ein Grund dafür sein könnte, richtet sich nach dem Schulrecht des jeweiligen Landes (z.B. Schulordnung für diese Schulart).

Die unter 1. und 2. genannten Schritte kann der Lehrer als Privatperson veranlassen, sie kämen dem Schüler ggf. sehr viel teurer als eine einfache Ordnungsmaßnahme der Schule. Deshalb ist es fraglich ob man unbedingt - vielleicht sogar mit Erfolg - gegen die Schule vor das Verwaltungsgericht ziehen sollte um eine mehr oder weniger folgenlose Maßnahme anzugreifen, wenn der Lehrer deshalb dann vor das Amtsgericht geht.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell spielt es eine Rolle welches Alter der Schüler hat.
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

MOMENT MAL! Die kuh muss ich mal vin Eis holen.


Wenn der Forenbetreiber in seinem AGB schreibt, das jeder User für ihre Beiträge verantwortlich sind dann kan der Admin oder ein Moderator zur Verantwortung gezogen werden.
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

MOMENT MAL! Die kuh muss ich mal vin Eis holen.


Wenn der Forenbetreiber in seinem AGB schreibt, das jeder User für ihre Beiträge verantwortlich sind dann kan der Admin oder ein Moderator zur Verantwortung gezogen werden.

@mathes up

Ich werde dir einen Anwalt zur Rate ziehen.
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Mfg Skayritera Winken
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Für strafbare Inhalte haftet der Betreiber, wenn er sie trotz positiver Kenntnis nicht entfernt. Das ist hier wohl der Fall gewesen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mathes up
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

warum kann ich denn dafür verantwortlich gemacht werden, gerde dann, wenn ich schreibe, dass ich NUR FÜR MEINE BEITRÄGE veranrtwortlich bin.

Jeder User muss die AGB´s akzeptieren, bevor er hinein schreiben darf.

Zu dem kommt noch, das höchstens 6 Leute den Beitrag gelesen habe, und ich ihn ermahnt habe.

Danach habe ich mein board eifach nur noch "laufen" lassen, weil es nicht besucht worden ist. Nach den 4 Wochen hat mich der Lehrer angesprochen, und ich habe den Beitrag, sowie das Forum gelöscht.

Jetzt bin ich doch eigentlich rechtmäßig Vorgegangen, oder?

Hier nochmal die AGB`s ( Es handelt sich um ein privates Forum ( 5 Mitglieder) und ich bin 16 )

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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

mathes up hat folgendes geschrieben::
warum kann ich denn dafür verantwortlich gemacht werden, gerde dann, wenn ich schreibe, dass ich NUR FÜR MEINE BEITRÄGE veranrtwortlich bin.

Jeder User muss die AGB´s akzeptieren, bevor er hinein schreiben darf.


Damit erinnerst Du den User nur daran, daß er auch selbst für das verantwortlich ist, was er schreibt. Du kannst damit aber nicht einem Dritten - dem Lehrer - verbieten, daß er gegen Straftaten vorgeht, und zwar auch gegen Dich als Mittäter.

Zum Vergleich: angenommen Du hast Ärger mit drei Mitschülern auf dem Schulhof. Zwei davon (die kein Geld haben, also kein Schmerzensgeld durchsetzbar) halten dich mit Gewalt fest. Sie sagen zum Dritten, der gut bei Kasse ist, er soll ihnen mal sein Pfefferspray geben, damit sie es Dir ins Gesicht sprühen können. Er gibt es den beiden, vereinbart aber vorher mit ihnen, daß sie alleine verantwortlich sind. Und so geschieht es dann ... Du verklagst dann selbstverständlich in erster Linie den "reichen" Mitschüler, schon weil nur bei ihm etwas zu holen ist. Seine Vereinbarung mit den beiden anderen interessiert dich nicht, und den Richter auch nicht.

Der Unterschied zu Deinem Fall: in dem Beispiel wußte der mit dem Spray schon vorher, daß eine Straftat begangen werden soll. Aber Du schreibst:

Zitat:

Zu dem kommt noch, das höchstens 6 Leute den Beitrag gelesen habe, und ich ihn ermahnt habe.


Ab dann hast Du es auch gewußt, aber immer noch stehen lassen.

Zitat:

Danach habe ich mein board eifach nur noch "laufen" lassen, weil es nicht besucht worden ist. Nach den 4 Wochen hat mich der Lehrer angesprochen, und ich habe den Beitrag, sowie das Forum gelöscht.


Wie oft man kontrollieren muß, mag umstritten sein, aber wie gesagt: Du hast es doch schon gewußt.

Man kann jetzt entweder auf "Ich bin für nichts verantwortlich" machen und abwarten, bis einem vom Jugendrichter das Gegenteil bescheinigt wird (strafmündig ab 14). Oder man bemüht sich um Schadensbegrenzung und gibt sich reumütig vielleicht mit einem "verschärften Verweis" zufrieden, zeigt sich zerknirscht über den bedauerlichen Vorfall und freut sich insgeheim, daß nichts Schlimmeres nachkommt.

Wenn allerdings wirklich ein Schulverweis im Sinne eines Ausschlusses vom Schulbesuch droht - was kaum vorstellbar ist - wendet man sich an einen Rechtsanwalt.
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