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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ohne Vollmacht?

 
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jurix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 17:25    Titel: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ohne Vollmacht? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen
Herr X und Herr Y würden zusammen (über ein Konto von Herrn X) Geld anlegen, nachdem nun Herr X von der Steuerfahndung angezeigt wurde beschäftigt sich dessen Anwalt mit der Sache.....

Herr Y unterschreibt eine Notarielle Urkunde, dass ein bestimmter Betrag der Anlagesumme ihm gehört.

Nach ca einem Jahr bekommt Herr Y vom Anwalt des Herrn X ein Schreiben, worin dieser behauptet in seinem (Herr Y) Auftrag eine Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht zu haben.

Wie wäre es in einem solchen Fall mit den geforderten Anwaltskosten?
Wenn der Anwalt nie einen Auftrag oder ein Mandat bekommen hätte?

Und was wäre mit den durch die vom Anwalt (ohne Auftrag) erstattete Selbstanzeige entstehenden Schäden?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Variante 1: Nicht zahlen. Kein Problem. Anwalt wird keine Kosten einfordern und die Steuerbehörden informieren, dass es alles ein Mißverständnis war und Herr Y keine Selbstanzeige vornehmen wollte. Schäden sind hier keine erkennbar, welche sollen das denn sein?

Variante 2: Zahlen, da es durchaus im Interesse des Herrn Y sein könnte, wenn es eine rechtzeitige Selbstanzeige gäbe, die ihm zugerechnet würde. Dann wäre er zudem Mandant und die Interna zwischen ihm undem anwalt unterfielen der Schweigepflicht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jurix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre Variante 1 nicht eigenartig? Da der Anwalt die Selbstanzeige bereits mit allen Unterlagen (Anlagesumme / Gewinne / Zinsen) usw eingereicht hätte...

Auch wenn der Anwalt die Steuerbehörden informieren würde, dass alles ein Missverständnis war, wären die Behörden doch verpflichtet weiterzuermitteln, da es sich um eine Straftat handelt.?

Der Schaden wäre, dass der Anwalt ohne Auftrag und Willen des Herrn Y die Steuerbehörden über nicht Versteuerte Einkünfte informiert hätte und durch etwaige Nachversteuerung/ Strafen Herrn Y finanziellen Schaden zugefügt hätte.


Variante2, ok aber Herr Y hätte bei Interesse ebenso ohne Anwalt eine Selbstanzeige verfassen können
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.04.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

könnte es nicht so gewesen sein: Der Anwalt von X reicht die Kontobelege etc. des Kontos beim FA ein. Gleichzeitig erklärt er, dass von den nicht versteuerten Zinsen ein Anteil aber Herrn Y zuzurechnen ist, vgl. not. Urkunde. Und um Herrn Y einen Gefallen zu tun, deklariert er das dann auch noch als Selbstanzeige für Y, damit dieser in den Genuß der Strafbefreiung kommen kann. Das Finanzamt kennt seine Kapitalerträge ja jetzt und wird etwaige Steuerforderungen geltend machen.
Möglicherweise ist X ja auch Mittäter der Steuerhinterziehung des Y und hat in dieser Eigenschaft eine Selbstanzeige abgegeben.
Nur eine Vermutung...

Gruß

beinstrong
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

jurix hat folgendes geschrieben::

Auch wenn der Anwalt die Steuerbehörden informieren würde, dass alles ein Missverständnis war, wären die Behörden doch verpflichtet weiterzuermitteln, da es sich um eine Straftat handelt.?


Ja. Und ohne die Selbstanzeige hätte sie das nicht weniger gemacht.

jurix hat folgendes geschrieben::

Der Schaden wäre, dass der Anwalt ohne Auftrag und Willen des Herrn Y die Steuerbehörden über nicht Versteuerte Einkünfte informiert hätte und durch etwaige Nachversteuerung/ Strafen Herrn Y finanziellen Schaden zugefügt hätte.


Wenn jemand einen Kinderschänder anzeigt, damit dieser seine gerechte Strafe erhält und dem Kind Schadenersatz zahlen muss, kann dann der Kinderschänder den Anzeigenden verklagen?

Nicht anders bei Steuerkriminellen. In einem Rechtsstaat darf man Straftäter guten Gewissens anzeigen.

jurix hat folgendes geschrieben::

Variante2, ok aber Herr Y hätte bei Interesse ebenso ohne Anwalt eine Selbstanzeige verfassen können


Herr Y hat nichts verloren, sondern eine Option gewonnen.

Er kann ablehnen, dann bleibt alles beim Alten, als hätte es nie eine Selbstanzeige gegeben.

Er kann annehmen, muss zahlen und - falls die Anzeige wirksam ist - mindern sich die strafrechtlichen Folgen.

Ich vermute, der Anwalt hat im Rahmen der Verteidigung seines Mandanten Unterlagen vorgelegt, aus welchen sich Unweigerlich der Anfangsverdacht gegen Y ergeben hat und Y durch sein Verhalten nur einen Vorteil gesichert.
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jurix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

was passiert wenn die aufstellung der zinserträge durch den anwalt nicht richtig gemacht wurde und dadurch die straffreiheit verloren geht?

sie wurde ja ohne herrn y durch den anwalt unter zuhilfenahme von bankunterlagen erstellt?

es kann ja nicht sein, dass der anwalt nie einen fehler machen kann für den er nicht geradestehen muss?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

jurix hat folgendes geschrieben::
was passiert wenn die aufstellung der zinserträge durch den anwalt nicht richtig gemacht wurde und dadurch die straffreiheit verloren geht?


Dann stellt man diese falschen Tatsachen richtig.
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