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Unterlagen werden nicht ausgehändigt

 
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bytheway
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 11:49    Titel: Unterlagen werden nicht ausgehändigt Antworten mit Zitat

Hallo,

zu folgendem, fiktiven Fall würde ich gerne die Meinung der hier vertretenen Rechtskundigen hören:

Die Eltern eines Schülers erhalten ein Schreiben der Schule, in dem das Verhalten des Schülers massiv kritisiert wird. Im Einzelnen wird folgendes unterstellt:

- oftmaliges Stören des Unterrichts
- mangelnde bzw. indiskutable Umgangsformen Lehrern gegenüber
- soziales Fehlverhalten bzw. außerhalb der Norm liegendes soziales Verhalten

Es wird weiter ausgeführt, dass die genannten Vorkommnisse durch Dukumentationen belegt seien, und dass diese Dokumentationen den Eltern ausgehändigt und von Ihnen gegengezeichnet wurden und somit vorliegen müßten.

Setzen wir nun mal voraus, dass die Eltern keine Kenntnis von diesen Dokumentationen haben. Einer Anfrage an die Schulleitung, die Schriftstücke in Kopie den Eltern zukommen zu lassen entsprach die Schule nicht. Auch auf eine zweite Anfrage zum gleichen Thema reagierte die Schule nicht im Erwarteten Umfang, sondern reichte den gesamten Vorgang an die vorgesetzte Dienststelle weiter die darauf hin den Eltern mehr oder weniger unverbindlich antwortete. Allerdings wurden auch von dieser Stelle nicht die geforderten Unterlagen weder ausgehändigt noch wurde auf die Thematik eingegangen.

Frage hierzu: ist mit den Unterstellungen, die bis dato nicht belegt sind, in irgend einer Weise ein Starftatbestand erfüllt? Wie könnte die weitere Vorgehensweise aussehen.

Vielen Dank für die Antworten

ByTheWay
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Möglichkeiten
- Anwalt einschalten
- Strafanzeige wg. Urkundenfälschung (irgendwer muss doch die Unterlagen gegengezeichnet haben - wer nicht, wenn nicht die Eltern)
-Mal einen Termin mit der Schulaufsicht abmachen und persönlich besprechen.

Gruß
HaWeThie
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

mal den Sohnemann oder das Töchtelein drauf ansprechen...wäre nicht das erste mal das Verweise und co nicht von den Eltern unterschrieben werden

bevor er oder sie dann enorme schwierigkeiten bekommt
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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