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Hallo,
meine Frau und ich sind Rentner, meine Frau teilgelähmt, sodass ich die Betreuung für meine Frau habe, auch für Finanzen.
Wir wollen unser Haus verkaufen und in eine Seniorenanlage ziehen. Nun will das Vormundschaftsgericht von mir ein Schätzgutachten haben, das 1500 Euro kosten soll. Wer zahlt das, ich will es nicht, also das Gericht?
Ich habe einen Käufer, der mir aber abspringt, wenn jetzt bürokratische Hindernisse aufgebaut werden. Kann ich das Haus nicht einfach verkaufen, meine Frau kann den Kaufvertrag noch unterschreiben und weiß was sie und ich wollen, nur muß der Notar ins Haus kommen. Ich gebe meiner Frau ihren 50%-Anteil, auch wenn der Verkauf unterm Schätzwert liegen sollte und bin mit der Reduzierung meines %-Anteiles einverstanden.
Geht das nicht einfach so, oder?
Danke für die Hinweise.
Nee, so einfach geht das nicht! Einerlei, ob sie noch unterschreiben kann! Sie haben die Betreuung auch für finanzielle Angelegenheiten, und sind deshalb von der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts abhängig.
Wenn ihre Frau noch zurechnungsfähig ist, kann sie SELBST mit Ihnen den Verkauf tätigen.
D.h. Sie werden nicht als Betreuer für ihre Frau tätig, sondern nur für Ihren eigenen Anteil. Sie fahren mit Ihrer Frau als Miteigentümerin und dem Käufer zum Notar und beurkunden das Geschäft. Dabei müssen Sie nicht einmal erwähnen, dass ihre Frau unter Betreuung steht. Voraussetzung ist, dass der Notar keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ihrer Frau hat.
Achtung, herr Thoerfler, die frau steht auch für Finanzen unter Betreuung. Sie darf nicht alleine, auch wenn sie körperlich kann! Und es braucht die Genehmigung des Gerichts. Alles nicht so einfach!
Hallo Mitmenschen,
nachdem ich heute beim Vormundschaftsgericht gewesen bin sehe ich die Sache klarer, da die Menschen dort vernünftig waren.
Folgendes liegt vor. Meine Frau war vor 2 Jahren sehr krank und teilweise abwesend, nicht verwirrt. Daraufhin wurde vom Krankenhaus eine Untersuchung gemacht, von einem Gutachter bestätigt, da sie nicht einmal mehr einen Bleistift halten konnte. Der Zustand hat sich wesentlich gebessert, sodass sie jetzt auch diese Entscheidung des Haausverkaufes mitträgt, aber es ist eben die Betreuung da. Kann man auflösen, dauert aber länger als die Erstellung eines Gutachtens für den Verkauf des Hauses. Habe mich mit dem Gericht geeinigt, das der Schätzwert des Hauses Basis des Verkaufes ist. Sollten Erlös und Schätzwert zuweit auseinander liegen habe ich mich bereit erklärt von meinen 50% gewisse Anteile abzugeben, damit meine Frau ihre 50% hat. Da wir sowieso ein älteres Rentnerehepaar sind spielt das keine Rolle. Der Vorschlag war denen neu und wurde akzeptiert. Aus meiner Sicht ist somit alles geklärt und ich danke für die Hinweise.
@ Vormundachaftsrichter: Also, ich meinte aus den Angaben sowie dem Verhalten des Gerichts einen Einwilligungsvorbehalt herauszulesen ....
Ich nicht, zumal ein Einwilligungsvorbehalt ein recht seltener Ausnahmefall ist.
Aber letztlich kann uns das nur Antropos sagen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Na ja, ich bin wahrscheinlich vom Fall meiner Grossmutter ausgegangen, wo ich ja Betreuerin bin, und der Vorbehalt ist drin - wahrscheinlich wegen des offensichtlichen Missbrauchs, der vor meiner Bestallung stattgefunden hat.
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