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recht.de :: Thema anzeigen - Laute Nachbarn durch Laminatboden? Bin ich hier Richtig?....
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Laute Nachbarn durch Laminatboden? Bin ich hier Richtig?....

 
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 07:44    Titel: Laute Nachbarn durch Laminatboden? Bin ich hier Richtig?.... Antworten mit Zitat

Hallo an alle
Bin ich hier im richtigen Forum ?
ich bin neu also nicht Meckern:)

Wir sind am verzweifeln Weinen

Wir Wohnen in einem 6 Familien Haus, 3 Wohnungen Rechts und 3 Wohnungen Links wir Wohnen ganz Oben, die Familie die sich auch stark gestört fühlt ganz unten, die Verursacher Wohnen in der Mitte

Problem: Wir hören alles aus der Wohnung unter uns, ob Trittgeräusche Gepolter und Lautes Reden, Fernseher am Dröhnen (Musik) u.s.w. und das von morgens bis mitten in der Nacht
Die ganze Wohnung ca.90 qm ist mit Laminatboden verlegt (Schlecht verlegt!)
Mit den Leute Reden ist Zwecklos selbst anhören wollten Sie es sich nicht wie es sichanhört
Es kann doch nicht sein das wir in der darüberliegenden Wohnung die Trittgeräusche von unten so Laut hören ?
Über einen Gutachter haben wir mit der Familie die ganz unten wohnt auch schon gedacht, aber die Kosten für den Gutachter sind Beträchtlich und Selbt wenn er das Bestätig bleiben wir warscheinlich auf die Kosten sitzen, weil die Verursacher kein Geld haben, Selbst wenn es zum Gericht kommen würde
In 3 Mietwohnungen hatten wir schon Gewohnt aber Trittgeräusche haben wir noch nie gehört besonders nicht von einer Wohnung darunter
Dazu kommt noch das es keine Mietwohnungen sind sondern
Eigentumswohnungen wo mann beim Kauf dachte das Eigentum die Bessere wahl sei, Dachten wir Geschockt

Danke für Jede Antwort die kommt
mfg Trespa
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Bodenbelag hatte die Wohnung über Ihnen denn originär bzw. zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Wohnung gekauft haben?
Wer hat wann das Laminat in der Wohnung über Ihnen verlegt?
Hintergrund: Wenn die Bewohner über Ihnen zum Beispiel vorher vorhandene Teppichböden durch Laminat ersetzt haben (evtl. auch nicht fachgerecht, d.h. mit mangelhafter Trittschalldämmung), und und es dadurch für die Bewohner darunter lauter wird, haben Sie einen Anspruch auf Rückbau.
Sie sollten das Thema in jedem Fall bei Ihrer nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen.
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nebelhoernchen

Der Laminat lag schon vor unserem Einzug in dieser Wohnung
Wichtig! die Wohnen Unteruns nicht über uns
Der Laminat wurde von 2 Linken Händen gelegt also Eigenarbeit, so wie es Die Familie sagte die unter der Wohnung darunter Wohnt, die Seit 1 Jahr Ständig nach oben geht und sich beschwert was aber nichts Nützt und die Nase gestrichen voll hat
Bin Selbst einer der vieles selber macht, aber das hab ich noch nicht erlebt und ich bin mir sicher das der Laminat werder eine wie es sein soll vernünftige Trittschalldämmung hat oder vernünftig gelegt worden ist
Mit der Verwaltung haben wir schon alles Versucht, Sie hat auch einen Brief an diese Leute geschickt aber keine Raktion und mehr könnte Sie nicht machen sagen Sie

Danke

mfg
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Trespa hat folgendes geschrieben::
Mit der Verwaltung haben wir schon alles Versucht, Sie hat auch einen Brief an diese Leute geschickt aber keine Raktion und mehr könnte Sie nicht machen sagen Sie

Das sinnvollste ist, das Thema kommt bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung. Einen entsprechenden Tagesordnungspunkt sollten Sie schriftlich formulieren und mit der Bitte um Aufnahme in die nächste Tagesordnung an den Verwalter senden.
Wenn das Laminiat nicht fachgerecht verlegt wurde und eine entsprechende Trittschalldämmung fehlt, haben die anderen Eigentümer Handlungsmöglichkeiten.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Trespa hat folgendes geschrieben::
Mit der Verwaltung haben wir schon alles Versucht, Sie hat auch einen Brief an diese Leute geschickt aber keine Raktion und mehr könnte Sie nicht machen sagen Sie

Das sinnvollste ist, das Thema kommt bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung. Einen entsprechenden Tagesordnungspunkt sollten Sie schriftlich formulieren und mit der Bitte um Aufnahme in die nächste Tagesordnung an den Verwalter senden.
Wenn das Laminiat nicht fachgerecht verlegt wurde und eine entsprechende Trittschalldämmung fehlt, haben die anderen Eigentümer Handlungsmöglichkeiten.


Welche ?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Welche?

Rückbau.
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke

Versuchen werden wir es

Hoffentlich reicht die Zeit dazu noch, die Versammlung soll Anfang Juni sein
nicht das mann bis Nächstes Jahr warten muss
Werden der Verwaltung einen Brief schicken mit dieser Bitte und hoffen das es auch mit Reingebracht wird als Tagesordnungspunkt

mfg
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner

Das die so einfach einen Rückbau machen glauben wir auch nicht, selbst wenn es bei einer Eignetümerversammlung gesagt bekommen
Es kommen nur Dumme Sprüche von solchen Leuten wie ZB. haben sie Beweise

mfg
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Trespa hat folgendes geschrieben::
Danke

Versuchen werden wir es

Hoffentlich reicht die Zeit dazu noch, die Versammlung soll Anfang Juni sein
nicht das mann bis Nächstes Jahr warten muss
Werden der Verwaltung einen Brief schicken mit dieser Bitte und hoffen das es auch mit Reingebracht wird als Tagesordnungspunkt

mfg


Denken Sie dran das Sie die geforderten mindest MEAs brauchen um einen TOP einzubringen.
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist das ?

Denken Sie dran das Sie die geforderten mindest MEAs brauchen um einen TOP einzubringen.

Sorry hab ich was Falsch gemacht ?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wichtig wenn der Verwalter den Punkt nicht aufnehmen will, dann benötigen 1/4 der gesamten Miteigentumsanteile um eine Versammlung zu dem Punkt einzuberufen. Also sollten besser mindestens 2 der 6 Parteien den TOP beim Verwalter einreichen.
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Achso...... na es werden nur 2 von 6 sein, da die anderen 3 Parteien in den Nebenwohnungen nichts davon mitbekommen abzug der Verursacher bleiben nur
2 Parteien Übrig

Danke
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Trespa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 09:06    Titel: Gerichtsverhandlung / Beschluss / Missachten................ Antworten mit Zitat

Hallo

Melde mich hier mal um das Ergebnis Mitzuteilen

Lang lang ist es herr und es ist doch alles vor Gericht gelandet,
Die Familie die den Lärm verursacht, bekam einen Beschluss mit vielen.....vielen auflagen
Da die Beweislage Eindeutig war mit den geführten Lärmprotokollen
Meine Frage ist nun, da sich die Familie nicht so Recht an diesen Beschluss hält
was mann nun weiter Unternehmen kann oder sollte ?

zb. die Auflage zwischen 12,00 Uhr bis 15,00 Uhr keine Musik,
Lautstarke Unterhaltungen, Gepolter aller art, Renovierungsarbeiten...u.s.w
auch in der Zeit zwischen 22,00 Uhr bis 06,00 Uhr, sowie auch an Feiertagen und Sonntagen (Ganztags)
und an den Restlichen Zeiten keinen Übermässigen Lärm zu verursachen wie Zb.
Extrem Laute Musik mit viel Bass, Schreien und Bölken von den Erwachsenen, ebend übermässigen Lärm

und.....

Das mit dem Laminat Boden ist so eine Sache, wie wir vermuteten müste dann ein Gutachter rauskommen, den keiner Bezahlen möchte und auf die Kosten sitzen Bleibt
da sich raus gestellt hat das die Familie Beihilfe zum Gericht bekommen hat, demnach
auch nicht die Kosten für so einen Gutachter Tragen könnte


mfg Trespa
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