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Rechtswidrige mündliche Abitur-benotung

 
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Alina_C
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:24    Titel: Rechtswidrige mündliche Abitur-benotung Antworten mit Zitat

Guten Tag alle zusammen!

Ich hoffe der eine oder andere kann mir bei folgendem Problem einen Rat geben:

Ich hatte gestern meine mündliche Abiturprüfung.
10 Minuten habe ich frei zu dem vorgegebenen Text geredet und dannach so gut es mir möglich war, alle Fragen beantwortet, wobei ich nur bei ein oder zwei nicht ganz soviel sagen konnte.
Nach mir wurde eine Schülerin geprüft, die ungefähr das gleiche wie ich eingebracht hat und auch mit denselben Fragen probleme hatte.

Endnote ich: 5 (2 Punkte)
Die andere Schülerin 4+ (6 Punkte)

Als ich meine Note von der Direktorin erfahren habe konnte ich es erst nicht glauben, vor allem die Begründung der Prüfer war folgende:
-Schwache Argumentationsstruktur
-Zu wenig Fachvokabular

Ich habe mich dannach mit der Direktorin unterhalten und ihr erzählt, was ich als Antworten in der mündlichen Abiturprüfung genannt habe. Darauf hat sie gesagt, dass dies in ihren Augen soweit alles richtig klänge, und ich gegen die Note, nach dem Abitur, rechtlich vorgehen solle/könne.

Wie kann ich so etwas machen, bzw. wie läuft das ab und was sind meine Chancen, bzw. was kann ich erreichen?

Zudem KANN es ja wohl gar keine 5 sein, denn das wäre ja eher "Thema verfehlt" oder so etwas in der Art. Wenn ich doch alles auflisten konnte was relevant war und zudem noch 10Minuten frei zu dem Text reden konnte, kann doch eine 5 nicht durch "schwache Argumentation" begründet werden. Ich hätte doch mindestens eine 4 bekommen müssen! Natürlich hab ich manchmal zwischendurch etwas gestottert auf grund meiner Nervosität, aber...

Naja, ich denke, dass ich erstmal genug dazu gesagt habe und würde mich freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen kann, da diese 5 evtl. mein ganzes Abitur gefährden kann, und mit Sicherheit völlig unfair ist.
Ich könnte noch mehr schreiben, belasse es aber erstmal dabei, bin aber gerne bereit weitere Informationen auf Anfrage zu geben.

Vielen Dank schonmal im Vorraus für alle Antworten,

Mfg
Alina
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tendenz ist üblicherweise, dass zwar Prüfer durchaus befangen sein können, die Prüflinge - gerade im unteren Notensegment - es aber noch viel eher sind. Der Verweis "aber die anderen haben doch im Ergebnis das gleiche gesagt" ist im unteren Bereich ganz typisch. Im Regelfall aber nicht zutreffend. Der Prüfling ist oft eher einfach zu inkompetent um das zu beurteilen, oder versteht nicht, was zur bewertbaren Leistung gehört

Bei einer 4 -5 ist die Leistung allgemein "Müll", ob es nun "schlimmer Müll" oder "weniger schlimmer" ist, lässt sich sicher aus Sicht des Prüflings m.E. kaum beantworten. Mit Glück ändern die Prüfer Ihre Meinung, wenn rechtlicher Druck kommt. Da spräche zwar menschlich nicht für deren Chrakterfestigkeit aber passiert teils, wenn es eh "nur" um 1-2 Punkte geht.

Auf zu einem Anwalt - wenn möglich mit einer Asurichtung auf Schul- und Prüfungsrecht. Mit Glück findet es einen Formalfehler oder eine Verhandlungslösung. Vor Gericht zu ziehen allein aufgrund der subjektiven Bewertung ist bei derartigen Angelegenheiten für beide Seiten langwieirig und ungewiss.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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