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da (zumindest) ich per Suche keine Antwort auf diese Frage gefunden hab, stell ich sie jetzt mal als neuen Beitrag ein (falls das schon mal beantwortet wurde, steinigt mich bitte nich gleich )
Wenn vom Gericht ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und zur Durchsetzung an die Polizei übersandt wurde, wieviel Zeit hat die Polizei dann, diesen Beschluss umzusetzen, ohne dass dieser Beschluss die Gültigkeit verliert
(wir gehen jetzt mal der einfachhalthalber davon aus, dass keine Gefahr im Verzug vorliegt und die zuständige Polizei "normal" mit Arbeit belastet ist)
Es soll m.E. "unverzüglich" umgesetzt werden - aber gibt es da Fristen und wenn ja, welche?
Danke schon mal für paar hilfreiche Antworten...... _________________ Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat aber 1997 entschieden, dass die Vollstreckung unzulässig ist, wenn sie nicht binnen 6 Monaten vollzogen worden ist.
Also doch wesentlich länger, als wie ich anfangs vermutete....
Danke für die Antwort!!!!! _________________ Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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