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Anwalt wird benötigt - aber kein Geld

 
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Soleil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 07:50    Titel: Anwalt wird benötigt - aber kein Geld Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht, in welches Forum meine Frage paßt, deshalb jetzt mal hier:

Wenn Person A mit Person B zusammen gezogen ist - jetzt kein ALG II mehr bekommt (und auch deshalb nicht neu beantragt hat) - wie sieht es dann aus, wenn ein Anwalt benötigt wird??
Gibt es für Person A dann weiterhin die Möglichkeit auf Prozeßkostenhilfe???
Muß sich Person A dann aber erst wieder arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur des neuen Wohnortes oder nicht??
Oder muß Person B dafür aufkommen??

Vielen Dank
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Soleil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir denn wirklich niemand weiterhelfen???
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kreollka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi !
Die Frage ist auch irgendwie knifflig.
Wenn man keine Einnahmen hat, müsste man die PKH kriegen. Wahrscheinlich muss man sich aber seitens des Gerichts Fragen gefallen, wovon man eigentlich lebt.
Wenn man die Erklärung plausibel rüberbringt denke ich, dass ein Anspruch auf die PKH besteht.
Die andere Person kann nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden; es sei denn es handelt sich um Eheleute oder sonst jemanden, der einem gesetzlich unterhaltspflichtig ist.
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Soleil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also NOCHMAL:

Person A ist jetzt mit Person B zusammen gezogen.
Person A bekommt jetzt kein ALG II mehr, da Person B in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nun ab jetzt für Person A aufkommen muß.

Wie ist das jetzt, wenn Person A - jetzt Hausfrau - einen Anwalt benötigt?
Als sie noch ALG II bekommen hat, hat sie Prozeßkostenbeihilfe bekommen.
Wie verhält sich das jetzt?????

Vielen Dank und Gruß
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Soleil hat folgendes geschrieben::
Also NOCHMAL:

Person A ist jetzt mit Person B zusammen gezogen.
Person A bekommt jetzt kein ALG II mehr, da Person B in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nun ab jetzt für Person A aufkommen muß.

Wie ist das jetzt, wenn Person A - jetzt Hausfrau - einen Anwalt benötigt?
Als sie noch ALG II bekommen hat, hat sie Prozeßkostenbeihilfe bekommen.
Wie verhält sich das jetzt?????

Vielen Dank und Gruß


Es kommt weiterhin auf Ihre einkommens- und Vermögensverhältnisse an. Es gibt keine Regel "Kein ALG II, keine PKH". Beim Amtsgericht anrufen und unter Nennung der Zahlen den freundlichen Beamten fragen wäre mein Vorschlag.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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