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Verletzung nach freundschaftlicher Rangelei

 
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wary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 18:06    Titel: Verletzung nach freundschaftlicher Rangelei Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage. Bei einer eigentlich völlig harmlos gemeinten Rangelei zwischen mir und einem Freund stürzte er leider so unglücklich, dass er sich die Hand verletzte. Mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bremen, AZ: 16 C 174/03 frage ich mich jetzt, ob dies seine Krankenkasse deckt, oder das ein klassischer Fall für meine Haftplicht ist. Ich wollte ihn natürlich in keinster Weise verletzen, auch der Sturz war nicht von mir gewollt.

Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wary

ich hab das von dir angesprochene Urteil des AG Bremen trotz fleißigen googelns nicht gefunden, aber ist im Grund auch egal.

Die Arztkosten des Verletzten zahlt in jedem Fall zunächst dessen Krankenkasse. Die kann unter Umständen beim Schadenverursacher Regress nehmen. Der Scahdenverursacher gibt dann die Gegressforderung an seine Haftpflichtversicherung weiter, und der Fall ist für ihn erledigt.

Genauso siehts aus, wenn der Verletzte Schmerzensgeld haben will. Die PHV wird sich darum kümmern.

Also einfach abwarten, ob jemand Forderungen stellt, und die dann an die PHV weitergeben
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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