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evtl. kein Schulabschluß

 
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lisanne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 15:23    Titel: evtl. kein Schulabschluß Antworten mit Zitat

Hi,

meine Tochter wiederholt die 8. Klasse einer katholischen Mädchenrealschule. Jetzt sieht es so aus, als wenn die Versetzung wieder gefährdet ist. Stimmt es, dass sie in diesem Fall keinen Schulabschluß hat? Was gibt es evtl. für Alternativen. Ich bin einfach ratlos.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 15:56    Titel: Re: evtl. kein Schulabschluß Antworten mit Zitat

lisanne hat folgendes geschrieben::
Was gibt es evtl. für Alternativen.


Hauptschule?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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lisanne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Gespräch, ob eine Wiederholung sinnvoll sei, sagte man mir: "Im Falle einer erneuten Nichtversetzung wäre keine andere Schule (Hauptschule) bereit, bzw. verpflichtet meine Tochter aufzunehmen" Ergo: kein Abschluß. Stimmt es, dass keine Schule sie aufnehmen muss. Ich dachte immer bei uns wären zehn Schuljahre Pflicht.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesland?

In NRW sieht es nicht gut aus. Die Schulpflicht dauert 10 Jahre, § 5 S. 1 SchpflG. Die wäre dann ja woh nach nach diesem Schuljahr erfüllt. Nach § 29 III 1 ASchO kann dieselbe Klasse in einer Schulform in der Regel nur einmal wiederholt werden. Das hieße dann bei Nichtversetzung am Ende dieses Jahres Schulabgang ohne Abschluss.

Einzige Möglichkeit wäre wohl, gegen die Nichtversetzung vorzugehen.

Abgesehen davon gibt es aber auch vielfältige Möglichkeiten außerhalb der regulären Schule, bspw. das Kolleg oder auch die externe Nichtschülerprüfung.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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Kimy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne das von der Klasse meiner Tochter.

Dort waren mehrer Kinder betroffen, und deshalb wurde eine Elternabend einberufen, wo der Sachverhalt erläutert wurde.
Es kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Dem kann die Schule entsprechen, wenn sie der Meinung ist, nach der Wiederholung schafft das Kind den Schulabschluss. Ist die Schule der Meinung, es schafft ihn nicht, wird sie im Normalfall den Antrag nicht genehmigen.
Ebenso wird sie den Antrag nicht genehmigen, wenn es ein Schüler ist, den salopp formuliert, die Schule lieber von hinten als von vorne sieht.

Genauso sieht es mit den Hauptschulen aus. Sie können bei Aussicht auf Erfolg,. entsprechendem Sozialverhalten und erkennbarem Willen (Mitarbeit, gute Führung, keine unentschuldigten Fehlzeiten) den Schülers ihn aufnehmen. Müssen aber nicht!

Es gibt aber auch noch bei uns das BGJ (Berufsgrundschuljahr), dort werden viele Schüler ohne Hauptschulabschluss aufgenommen.
Ferner bietet das Arbeitsamt und verschiedene Bildungseinrichtungen (Arbeiterwohlfahrt, Christliche Erwachsenenbildung) diverse Schulformen für Abgänger ohne Schulabschluss an, zum Teil kombiniert mit Vorbereitung (Praktika, Lehrwerkstätten) für die Berufsausbildung.

2 mal darf keine Schuljahr wiederholt werden.

Jetzt wäre also noch ein bißchen Zeit, etwas zu tun.
Guten Willen und Wohlverhalten des Schülers zu zeigen, Nachhilfe, viel Lernen um evtl. doch noch von einer Hauptschule genommen zu werden, oder das Schuljahr doch noch zu schaffen.
Und zur Berufsberatung des Arbeitsamtes gehen, um sich über Alternativen zu informieren.
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