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Verfasst am: 10.05.05, 10:53 Titel: Rücksendekosten bei defekter Ware
Rücksendekosten bei defekter Ware
Ich habe vor ca. einem Jahr bei einem Internetanbieter div. artikel gekauft u.a. auch eine sehr hochwärtiges [teures] Headset. Dieses ist nun kaputt. Der Internetshop hat die Reklamation bestätigt und per Mail dazu aufgefordert die Ware einzuschicken. Dies habe ich 'unfrei' getan was der Shop abgelehnt hat (das Paket kam also zurück), mit dem Hinweis lt. AGB lehne er generell unfreie Pakete ab und für Rücksendungen lege er jeder Sendung ein 'Rücksendeaufklber' bei. Nur damit wäre bei ihm ein Rüchsendung möglich. Die Aufklber habe ich aber nie bekommen?
Meine Fragen.
1) Kann ich die Kosten für die vergebliche Versendung zurück fordern [12 €]?
2) Muss er die Kosten der neuen Sendung übernehmen?
und wenn ja:
3) Muss es dann zulassen die Versandgebühren noch einmal zu bezahlen und dann irgenwie darauf zu hoffen, dass er diese dann im nachhinein ausgleicht?
Sind solche AGB also überhaupt 'rechtens' bei denen der Käufer auf solche Rücksendeaufkleber verwiesen wird und er ansonsten 'Pech' hat?
Der Passus "Unfreie Sendungen werden nicht angenommen" hat in verschiedenen Fällen schon zu Abmahnungen durch die WBZ geführt. Das nutzt Ihnen allerdings wenig.
Meiner Meinung nach hätte der Händler die Sendung annehmen müssen. Er hätte die Differenz zu einem frei versandten Paket ggf. einbehalten bzw. vom Erstattungsbetrag abziehen können. Da Sie das vom Händler nicht angenommene Paket nun Ihrerseits angenommen haben, dürfte der schwarze Peter leider bei Ihnen liegen. Die 12,- werden Sie wahrscheinlich nicht erstattet bekommen. Fragen Sie beim Händler an, in welcher Form der Rückversand erfolgen soll bzw. bitten Sie um Übersendung eines solchen Rücksendescheins. _________________ Gruß
Lara
Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
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