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Zurückzahlung Prozesskostenbeihilfe!!! Rechtsanwalt

 
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genieser1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 11:32    Titel: Zurückzahlung Prozesskostenbeihilfe!!! Rechtsanwalt Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Folgendes Problem ist bei ir auf gedrehten. Ich hatte einen Rechtsstreit mit dem Arbeitsamt.
Damals wuste ich nicht wie ich es bezahlen sollte. Also bin ich zu einem Anwalt gegangen und habe einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gestellt.
Nach dem Antrag habe ich nie wieder was davon erfahren ob er ERfolg gehabt hat.
Mein Anwalt hat dann alles weitere in die Wege geleitet.
Der Anwalt meinte auch das Erfolgsausichten da sind die Klage zu gewinnen.
Nun kam es zum Prozess vor dem Sozialgericht und ich verlohr den Prozess.
Der Richter meinte das die Kosten gegeneinander auf gehoben werden.
Nun schreibt mir aber plötzlich mein Anwalt da ich die Kosten für seine Tätigkeit übernhmen müsse da eine bewilligung von Prozesskostenbeihilfe auszuschließen ist da ich den Prozess verlohren habe und nur ausreichende Klagebegehren Prozesskostenbeihilfe gewährt würden.
Hätte er mich darüber nicht vorher informieren müssen bzw. kann er jetzt plötzlich sein Geld verlangen nur weil mein Prozess verlohren gegangen ist?
Oder ist nicht vor Prozessbeginn bzw. spähtestens nach Klageerhebung klar ob der Prozess aussicht auf Erfolg hat und ob ich Prozesskostenbeihilfe bekomme!
Demnach hätte er mich ja vorher drauf aufmerksam machen müssen das ich keine Prozesskostenbeihilfe bekomme und die kosten selbst tragen muss oder?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Antworten.
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uiffi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

die frage ist... wurde eine prozesskostenhilfe beantragt?
wenn ja hätte das gericht den beschluss dazu dir zukommen lassen

grüße
uiffi
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genieser1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also am Anfang als ich zu dem Anwalt kam fragte er mich wegen der Kostenfrage! Ich meinte das wir Prozesskostenbeihilfe stellen sollen. Da kam dann auch die nette Sekritärin und hat mit mir das alles aus gefüllt.
Mir kommt es so vor als ob der Anwalt es entweder vergessen hat weg zu schicken oder es nie weg geschickt hat.Den sonst hätte ich ja erfahren das der Prozess keine Aussicht auf Erfolg hat und ich somit keine Prozesskostenbeihilfe bekomme. Damit währe für mich klar fest gestanden den Prozess nicht weiter zu führen.
Aber ich habe nie ein Schreiben erhalten das mir gesagt hätte das ich Prozesskostenbeihilfe bekomme oder eben nicht.
Kann ich vom Anwalt verlangen mir die Kostenablehnung der Prozesskostenbeihilfe zu zeigen?
DAnke im Vorraus!
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uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst auch bei dem gericht anfragen, ob eine PKH prozesskostenhilfe beantragt wurde

dein anwalt dürfte sich aber auch darüber äußern müssen, denn in der akte wird zumindest der antrag noch vorhanden sein, also termin bestellen und mit ihm zusammen deine akte durchblättern

grüße
uiffi
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genieser1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und falls sich heraus stellt das er keinen Prozesskostenbeihilfeantrag eingereicht hat was ist dann? Kann ich dann die Zahlung verweigern da ich ja einen Antrag gestellt habe der aber nie ab gegeben worden ist.
Oder falls er einen negativen Bescheid bekommen hat mir aber nie eine Info zu kommen gelassen hat um mir die Entscheidung zu lassen ob der Prozess weiter geführt werden soll oder nicht.
Bin ich dann trotzdem verpflichtet zu zahlen oder da es ja sein Verschulden ann wahr bleibt er auf den Kosten erst mal sitzen oder wie?
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