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Kaufvertrag per Email (Privat, Gebrauchtgegenstand)

 
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Kiliam
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 16:15    Titel: Kaufvertrag per Email (Privat, Gebrauchtgegenstand) Antworten mit Zitat

Guten Tag liebes Forum!

Ich habe auf einer Internetseite unter den Kleinanzeigen ein Gerät entdeckt, welches mich sehr interessierte.
Daraufhin habe ich mich mit dem (privaten) Verkäufer in Verbindung gesetzt und mich nach dem Zustand des Geräts erkundigt.
Er garantierte mir per Email schriftlich, dass das Gerät in einem einwandfreien, mangellosen Zustand ist.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll, weswegen ich nun hier schreibe.

Reicht es, wenn ich nun schreibe ich möchte das Gerät kaufen, der Verkäufer schreibt zurück ich möchte es dir VERkaufen.

Soll ich dem Verkäufer einen Vertrag per Email zusenden?
Geht das ohne "manuelle", also Handschriftliche Unterschrift. Ist das dann gültig?

Reicht die (email-) schriftliche Zusicherung im Bezug auf den Zustand des Gerätes aus?

Nicht das ich dann irgendwie übers Ohr gehauen werde.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon mal im Vorraus für Antworten: DANKE!

Grüße, Kiliam.
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ein Artikel in einer Anzeige zum Verkauf steht ist das ein Verkaufsangebot. Wenn du nun kommst und diesem Artikel kaufen möchtest, dieser noch nicht verkauft ist und der Verkäufer es dir verkaufen möchte (z.B. er schickt dir seine Kontodaten), dann ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.

Es müssen nicht erst emails geschrieben werden (ich möchte es dir verkaufen usw..).

Frag den Verkäufer doch einfach, ob du per Nachnahme zahlen kannst.
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