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Verfasst am: 16.05.05, 17:33 Titel: Versicherung und Studium
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich Krankenversicherung während des Studiums. Der Fall ist folgender: Eine Studentin hat sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin bei ihren Eltern kostenlos privat versichert zu sein. Der Vater ist Beamter, d.h. die Beihilfe hat die Versicherungskosten für die private Krankenversicherung weitgehend übernommen. Über die Folgen dieser Befreiung waren sich weder die Studentin noch ihre Eltern bewußt und wurden auch von keiner Seite darauf hingewiesen. Demnächst wird diese Studentin das 27. Lebensjahr vollendet haben, ab diesem Zeitpunkt wird die Beihilfe die Zuzahlungen zur Krankenversicherung einstellen, d.h. die Studentin muss die Kosten für die private Krankenversicherung selbst übernehmen. Aufgrund verschiedener Vorerkrankungen, unter anderem einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mit mehreren Psychatrieaufenthalten hat die Versicherung angedeutet, dass die monatlichen Beiträge zwischen 300 und 400 Euro betragen werden, was sich weder die Studentin noch ihre Eltern, deren soziale Lage sich sehr verschlechtert hat, leisten können. Ohne Krankenversicherung weiter zu studieren ist auch nicht vorstellbar, da die Studentin wie gesagt unter verschiedenen Vorerkrankungen leidet. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist nicht möglich. Hat irgendjemand andere Ideen? Wie sieht es aus bei einem Umzug ins Ausland, ist es möglich, dort gesetzlich versichert zu sein? Z.B. in Österreich oder den Niederlanden (obwohl diese Möglichkeit aufgrund der labilen Verfassung der Studentin sehr schwierig zu realisieren wäre)? Oder muss besagte Studentin ihr Studium abbrechen und was würde in diesem Fall (Arbeitslosigkeit) mit der Krankenversicherung passieren? Was wäre, wenn diese Studentin ihren gesetzlich versicherten Partner heiraten würde?
Fragen über Fragen, ich hoffe auf konstruktive Antworten, die vielleicht ohne Schuldzuweisungen auskommen, da die Lage gerade wirklich sehr schwierig ist.
Eine Familienversicherung beim vtl. Ehegatten ist nicht möglich, da diese aus gutem Grund die Familienversicherung für Angehörige, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen nicht zulässt.
Hi
da die Beihilfe ja nicht alle Kosten trägt stellt sich mir die Frage, wie war die Studentin denn vorher versichert??
Wenn eine eigene private Versicherung bestand, dann wird die doch weitergeführt.
Wenn der Vater jedoch so bl... äh sparsam war, auf eine private Versicherung zu verzichten, sehe ich auch keine Chance in D.
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