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Familienhaftpflicht

 
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blackmagic99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 13:23    Titel: Familienhaftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise endet doch die Famlienhaftplicht mit 27 Jahren, oder?
Wenn man beim Bund war etc. manchmal auch länger.

Wenn man aber z.B. im Studium ist, kann die Versicherung diese
Familienhaftplicht verlängern oder endet dies automatisch.

Die Versicherung selber sagt, man sei so lange über die Familienversicherung
versichert wie man studiere.
Ist das generall richtig oder schließt dies irgendein Paragraph aus ?!?


blakmagic
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo blackmagic,

von einer Altersbegrenzung für die Mitversicherung von "Kindern" in der PHV ist mir nix bekannt.

Die übliche Formulierung lautet: "Mitversichert ist die(...) Haftpflicht der unverheirateten Kinder, bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden".

Das heißt, "Dauerstudenten" sind ewig mitversichert, solange sie ihr Studium nicht beenden oder abbrechen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu erwähnt sei, dass dieser Paragraph üblicherweise die Wehrpflicht von Männern einschließt Winken Und nein, ich muss nicht immer das letzte Wort haben Sehr glücklich

Schöne Pfingsten!
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

lars hilse hat folgendes geschrieben::
Dazu erwähnt sei, dass dieser Paragraph üblicherweise die Wehrpflicht von Männern einschließt Winken Und nein, ich muss nicht immer das letzte Wort haben Sehr glücklich

Schöne Pfingsten!


nein, das letzte Wort habe ich Winken Ist nämlich nicht nur die Wehrpflicht sondern auch der Zivildienst Smilie
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

manche versicherer setzen aber tatsächlich ein höchstalter in den bedingungen fest (eben z.b. 27 Jahren).

im übrigen gilt die mitversicherung nur für die berufliche erstausbildung. 10 jahre medizin studieren, und dann jura dranhängen, fällt nicht mehr unter erstausbildung.
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel kann diese Frage nur durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen der betreffenden Privathaftpflichtversicherung der Eltern beantwortet werden.
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