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normalerweise endet doch die Famlienhaftplicht mit 27 Jahren, oder?
Wenn man beim Bund war etc. manchmal auch länger.
Wenn man aber z.B. im Studium ist, kann die Versicherung diese
Familienhaftplicht verlängern oder endet dies automatisch.
Die Versicherung selber sagt, man sei so lange über die Familienversicherung
versichert wie man studiere.
Ist das generall richtig oder schließt dies irgendein Paragraph aus ?!?
von einer Altersbegrenzung für die Mitversicherung von "Kindern" in der PHV ist mir nix bekannt.
Die übliche Formulierung lautet: "Mitversichert ist die(...) Haftpflicht der unverheirateten Kinder, bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden".
Das heißt, "Dauerstudenten" sind ewig mitversichert, solange sie ihr Studium nicht beenden oder abbrechen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
manche versicherer setzen aber tatsächlich ein höchstalter in den bedingungen fest (eben z.b. 27 Jahren).
im übrigen gilt die mitversicherung nur für die berufliche erstausbildung. 10 jahre medizin studieren, und dann jura dranhängen, fällt nicht mehr unter erstausbildung. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Im Zweifel kann diese Frage nur durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen der betreffenden Privathaftpflichtversicherung der Eltern beantwortet werden.
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