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Hallo
In meinem ansässigen Landkreis werden die Schülerbeförderungskosten zum Stundenplanmäßigen Unterricht durch den Landkeis (Steuergelder) übernommen. Lediglich 50% des Preises einer ABO Karte des gültigen Verbundtarifes müssen als Eigenanteil geleistet werden. Bei begründeter Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Kind ist behindert), kann auf Antrag mit eigenem PKW gefahren werden. Diesen Antrag haben wir gestellt und genehmigt bekommen.
Doch leider nur die Hälfte der täglichen Strecke, mit der Begründung, das Leerfahrten nicht Bezahlt werden könnten. Aber die Kosten fallen doch an, ich kann schließlich nicht vor der Schule warten. Unser Widerspruch wurde kostenpflichtig zurückgewiesen.
Jeder Gesunde braucht nur das Limit von "50% des Preises einer ABO Karte des gültigen Verbundtarifes" zu zahlen, wir hingegen haben zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 380 Euro selbst zu Zahlen.
Für mich ist das so wie gesetzlich legalisierte diskriminierjung Behinderte. Auch wenn ich froh über jeden Euro bin, den ich Erstattet bekommen, kann ich es nicht als Gleichstellung Behinderter ansehen wenn nur 50 % der Kosten übernommen werden. Habe ich ein falsches Rechtsempfinden oder bin ich einfach nur gierig ????
Gruß Eddy Hunter
Die Schulwegkostenerstattung ist landesrechtlich geregelt, da müssen Sie in den Gesetzen des jeweiligen Landes nachsehen.
380 Euro ist der halbe Anteil, also insgesamt kostet es 760 Euro im Monat? Da wäre es ja fast wirtschaftlicher, wenn man (die zuständige Behörde) einen Umzug in eine schulnahe Wohnung zahlt.
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