Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.05.05, 12:32 Titel: PKW-Brandstiftung, zahlt die Versicherung?
Hallo,
vor einigen Tagen war ich am Wochenende in einem Fußballstadion und ca eine Stunde nach Spielende sah ich, dass auf dem Parkplatz in der Nähe meines Autos ein anderes Fahrzeug in Flammen stand. Da dieses Auto schon vor meiner Ankunft -ca. 1 Stunde vor Spielbeginn- dort stand und es erst nach dem Spiel brannte, gehe ich davon aus, dass es Brandstiftung war. Da ging mir sofort der Gedanke durch den Kopf, dass es ja auch mein Auto hätte treffen können und nun habe ich ein paar Fragen:
1. Zahlt die Versicherung (Vollkasko) im Falle einer Brandstiftung, wenn ja, wieviel?
2. Was passiert, wenn die Täter nicht ermittelt werden können?
3. Wie lange dauert es, bis man eine Ersatzleistung von der Versicherung erhält, um sich ein neues Fahrzeug beschaffen zu können?
4. Wie ist es geregelt, wenn man sich das Auto über eine Bank des Autoherstellers finanzieren lassen hat?
Mir ist bewusst, dass ich diese Informationen auch bei meiner Versicherung bekommen könnte, aber wenn dann doch mal etwas passiert, sieht es ein wenig seltsam aus, wenn ich vorher nachgefragt habe.
für Brandschäden ist die Teilkasko zuständig, nicht die Vollkasko. D.h., der SFR der Vollkasko würde erhalten bleiben.
Ersetzt wird der Zeitwert.
Ob der Täter ermittelt wird oder nicht, braucht den Versicherungsnehmer nicht zu kümmern. Aber wenn, wird die Versicherung beim Täter Regress nehmen.
Die Schadenabwicklung wird mindestens einige Wochen dauern. Es muss mindestens klar sein, dass keine polizeilichen Ermittlungen wegen Brandstiftung gegen den VN laufen. Gewöhnlich wird vor Schadenzahlung die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert, und das kann dauern, bis die da ist.
Wenn das Fahrzeug finanziert ist, wurde wahrscheinlich ein Sicherungsschein ausgestellt. Dann darf die Entschädigung nur dann an den VN gehen, wenn die Bank vorher zustimmt, ansonsten geht das Geld an die Bank. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wie hoch ist die Ersatzleistung der Versicherung? Neupreis, Kaufpreis?
Angenommen, jemand hat ein Fahrzeug über 11.000 Euro finanziert und bisher 3000 Euro abgezahlt, sprich es fehlen noch 8000 Euro. Werden diese dann in jedem Fall übernommen oder könnte es unter Umständen sein, dass man auf 2 bis 3000 Euro am Ende sitzen bleibt?
Irgendwie beschäftigt mich das Thema recht intensiv
Wie hoch ist die Ersatzleistung der Versicherung? Neupreis, Kaufpreis?
Nein, Sie bekommen nur den Zeitwert, sonst würden Sie sich durch den Schadensfall ja ungerechtfertigt bereichern.
CyberC hat folgendes geschrieben::
Angenommen, jemand hat ein Fahrzeug über 11.000 Euro finanziert und bisher 3000 Euro abgezahlt, sprich es fehlen noch 8000 Euro. Werden diese dann in jedem Fall übernommen oder könnte es unter Umständen sein, dass man auf 2 bis 3000 Euro am Ende sitzen bleibt?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ungeschickt finanziert haben (zum Beispiel eine Ballonfinanzierung ohne oder nur mit geringer Anzahlung und niedrigen Monatsraten, kann es bei einem noch recht neuen Fahrzeug vorkommen, dass der von der Versicherung erstattete Zeitwert geringer ist, als die Restschulden aus dem Vertrag bei der Bank. Auf dieser Differenz bleiben Sie dann sitzen.
Das betrifft aber nicht nur den Fahrzeugbrand, sondern auch alle anderen (Total-)schäden durch Vandalismus, Unfall, Diebstahl usw.
CyberC hat folgendes geschrieben::
Irgendwie beschäftigt mich das Thema recht intensiv
Sie wollen doch wohl nicht Ihr Fahrzeug anstecken?
Ich bin mit 21 noch recht jung und hatte aufgrund dem, was ich sehen musste, ein wenig Bedenken bekommen
Machen Sie sich nicht allzuviele Gedanken um Ihre olle Karre, das ist doch nichts weiter als ein Auto und dann auch noch versichert.
Viel wichtiger ist es, dass Sie selbst gut versichert sind (Krankheit, Arbeitskraft (BU), Rente, Leben, Unfall ...).
(Keine Angst, bin kein Versicherungsvertreter.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.