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Hallo,
einige Fragen hätte ich an den freundlichen Sachkundigen:
wenn RA A eine Mandatschaft an RA B übergibt, gibt es einen vorgeschriebenen Schriftwechsel darüber zwischen A und B?
Muss der Mandant darüber schriftlich benachrichtigt werden?
Übernimmt B auch die Verantwortung (Haftung?) von A?
Und eine andere Frage:
bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?
Mit freundlichen Grüssen
Bo Winkelmann
bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?
Die Kammern erhalten ihre Fälle AFAIK nach alphabetischer Zuteilung (Nachname des Klägers). Innerhalb der Kammern bestimmt dann der Geschäftsordnungsplan, welcher Richter welche Fälle übernimmt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?
Die Kammern erhalten ihre Fälle AFAIK nach alphabetischer Zuteilung (Nachname des Klägers). Innerhalb der Kammern bestimmt dann der Geschäftsordnungsplan, welcher Richter welche Fälle übernimmt.
1. Es ging um Amtsgerichte, also keine Kammern!
2. Die Verfahren werden nach einem für das Geschäftsjahr im vorhinein bestimmten Geschäftsverteilungsplan auf die Richter verteilt. Die alphabetische Verteilung ist eine Möglichkeit. Denkbar ist auch eine Verteilung nach Eingang (z.B. "Zivilsachen mit den Endziffern [des Az.] 1-3"). Wie die Verteilung erfolgt, ist den Gerichten überlassen. Wichtig ist nur, dass die Verteilung vorab nach abstrakten Kriterien erfolgt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Erstmal vielen Dank für die Antwort, was die Richterangelegenhiet betrifft. Demnach sind sie also beim Amtsgericht nicht auf Fälle spezifizert.
Die weitere Frage, Mandatschaftweitergabe wäre schon Rechtsberatung?
Ich glaube in BORA etwas gelesen zu haben, dass zwischen RA A und B bei Mandatschaftweitergabe ein schriftliches Vermerk oder Bestätigung stattfinden soll. Aber ob der Mandant darüber auch etwas erfahren soll, habe ich nix gelesen.
Mal ein Tipp, wo ich etwas darüber lesen kann?
MfG
Bo W.
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