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recht.de :: Thema anzeigen - Leitplanke gerammt- zahlt Kfz-Versicherung?
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Leitplanke gerammt- zahlt Kfz-Versicherung?

 
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suse11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:41    Titel: Leitplanke gerammt- zahlt Kfz-Versicherung? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

A wird von X auf AB abgedrängt und weicht aus in die Leitplanke ohne X berührt zu haben. X begeht Fahrerflucht, wird nicht gefunden. Nach 2,5 Jahren kommt eine Rechnung der KFZ Teilkasko an A mit der Mitteillung 600€ Reperaturkosten (gezahlt von Versicherung an Verkehrsamt) binnen 6 Monaten zu bezahlen oder im Beitrag zu steigen. Das Auto von A hatte Totalschaden und A besitzt kein Auto mehr. Muss A zahlen?
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi suse11

Irgendwas verstehe ich hier nicht.
Sie sind auf der BAB in eine Leitplanke gerauscht.
Grund= Sie sind abgedrängt worden, was zunächst aber mal egal ist.
Ihre Versicherung kommt für den Schaden auf.

Üblicherweise fragen Versicherer nach solchen Kleinschäden an, ob man den Schaden zur Vermeidung einer Höherstufung des SFR, nicht selber zahlt.

Wenn Sie derzeit kein Kfz unterhalten ist die Selbstzahlung natürlich witzlos.
Da Sie kein Kfz mehr unterhalten verstehe ich die Anfrage der Versicherung so nicht.

Interessanter wäre es aber schon, wenn Sie sich irgendwann mal wieder ein Kfz zulegen.
Da wäre es dann eine Rechenaufgabe, zu berechnen, wie hoch der verbleibende SFR bei erneuter Zulassung eines Kfz wäre.

Mano
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