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Widerspruch gegen Nichtannahme einer Facharbeit (NRW)

 
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 17:56    Titel: Widerspruch gegen Nichtannahme einer Facharbeit (NRW) Antworten mit Zitat

Was für Rechtsmittel (Beschwerden) können gegen die Nichtannahme einer Facharbeit, die gemäß § 14 (3) APO-GOSt geschrieben wurde, eingelegt werden?
Wie muss die Nichtannahme begründet sein?

Mfg,

Alekto
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Aus welchem Grund wurde die Arbeit nicht angenommen??
Sooo fehlen doch wichtige Infos.

Gruß
HaWeThie
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ungenügende Absprache des Themas mit dem Fachlehrer.
Aber unabhängig davon; was für Widerspruchsmöglichkeiten gibt es gegen die Nichtannahme einer Facharbeit?
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist schwierig.

Die Nichtannahme der Facharbeit ist noch kein Verwaltungsakt, da diese nur vorbereitenden Charakter hat und nur zur Zeugnisnotenbildung dient.

Möglicherweise kommt eine allgemeine Leistungsklage in Betracht, da ein Abwarten bis zum Zeugnis unzumutbar ist.
_________________
mfg
Klaus
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau ist eine allgemeine Leistungsklage?
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 03:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied zwischen den Klagearten (Anfechtungsklage/Verpflichtungsklage bzw. Leistungsklage) dürfte hier nur rein dogmatischer Natur sein. Wichtig ist, dass es grundsätzlich eine Möglichkeit der klageweisen Durchsetzung gibt. Allerdings wird das dem Schüler bei einer voraussichtlichen Verfahrensdauer von drei Jahren nicht so wirklich helfen. Also müsste ein Eilantrag ans Verwaltungsgericht gestellt werden.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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