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Gartenabgabe

 
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 09:37    Titel: Gartenabgabe Antworten mit Zitat

Moin Moin

da A (Pächter eines Gartens) bald umziehen muß ist A gerade dabei seinen Garten loszuwerden, also sprich einen Nachpächter zu finden

Der Garten ist in einem Kleingartenverein, also diese Knebelsache mit dem 1/3el Anbau usw.

Jetzt hat A gestern erfahren das A den Garten vorher noch schätzen lassen muß bevor A den an jemand anderen abgeben kann.

So richtig kann A das aber nicht glauben denn die Schätzung soll ca 100 EUR kosten, für den ganzen Garten will A aber nur 500 EUR haben, also das ist da ganz schön übertrieben in der Hinsicht.

A hat den Verdacht das B (der Kleingartenverein) damit versucht irgendwie Geld in die Kasse von B zu bekommen.

Jetzt stellt sich A die Frage ob die Aussage von B korrekt ist und A diese Ausgaben leisten muß.

Oder wollen die uns vom Gartenverein nur über den Nuckel ziehen ?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Kleingartenverein hat immer eine Satzung, die man auch ausgehändigt bekommt. M.E. müsste das mit der Schätzung in jener Satzung zu finden sein! Was meinen die anderen??
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Pacht von Kleingärten gelten die Sonderbestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG.)
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Susanne

A hat den Garten damals ohne Schätzer übernommen, B hat A erzählt das es sich erst jetzt geändert hat, kann also von nicht in der Satzung von B vorliegen denn A hat nur bei der Übernahme eine Satzung zum damaligen Zeitpunkt von B bekommen

@ Werner

daraus wird A jetz aber nicht schlau da es die Frage von A nicht beantwortet.
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Smoere
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 114
Wohnort: Pfälzer

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkleingg/inhalt.html

eine Schätzung erfolgt inzwischen meist deswegen, um die teilweise horrenden Preisvorstellungen mancher Kleingartennutzer vorzubeugen, dafür haben die Vereine über den Bundesverband Listen bekommen, die entsprechend angewendet werden. Das so eine Schätzung Geld kosten soll, ist mir neu (hab gerade selbst einen Kleingarten abgegeben und die Schätzung war kostenlos und besagte Liste wurde angewendet).

Die Satzung bzw. den Pachtvertrag ist massgeblich - steht da nichts drin, dürfte A auch nicht zahlen müssen Smilie
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte B wohl in der Lage sein, die geänderte Satzung vorzulegen?
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Grüße
Susanne


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Nisbo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ Smoere

das ist verständlich wenn es um überteuerte Vorstellungen geht, ist dan meiner Meinung aber auch wie beim Autokauf wo man zum TÜV fahren kann um es überprüfen zu lassen, naja zumindest so ähnlich

also erfolgen Schätzungen Deiner Meinung nach kostenlos ?
Dann ist es wohl doch nur Geldmacherei vom Verein oder ?

@ Susanne

jo das wäre eine Idee, muß man sowas als Pächter dannnicht auch akzeptieren und annehmen ?

Es geht A ja im Endeffekt darum wenigstens etwas für den Garten zu bekommen, A hatte zur Übernahme ca 400 EUR beazhlt und da war kein Strom / Wasser usw drinn gewesen und der Garten war im allgemeinen in einem sehr schlechten Zustand

Das A jetzt bereits Minus macht ist schon klar, läßt sich auch wie beim tunen von Autos nicht vermeiden, nur wenn von den 500 EUR vorher noch 100 EUR für nen Schätzer bezahlt werden müssen dann ist das A halt ein wenig fett.

Was jetzt halt nur interessant zu wissen wäre ohne das ich jetzt das Gesetz lese / studiere wäre ob es bundesrechtlich (wenn das so heißt) eine Pflicht ist das die Schätung kostenpflichtig erfolgen muß, oder ob eventuell der Verein die Kosten tragen muß.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Bundeskleingartengesetzes (BKleinG.)


Was es alles gibt...wahnsinn Geschockt
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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hier habe ich noch was gefunden:
http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5303&action=showArticle&articleNr=14

Aber so richtig schlau wird A daraus leider auch nicht. Traurig
Wie es ausschaut muß A wohl für die Veräußerung seines Eigentums an einen Nachpächter eine Gebühr bezahlen

A kann das leider in einem SOZIALSTAAT nicht verstehen

Ja klar soll man nicht übertriebene Forderungen stellen um minderbewertete Menschen auch die Möglichkeit zu geben, nur wie schaut es dann für den alten Pächter aus wenn er ne normale Forderung hat und dann noch va 20% davon für irgendnen Gutachter bezahlen muß Traurig
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lass Dir das mit dem Preis von dem Gutachten erst mal schriftlich vorlegen. Ansonsten solltest Du alle Deine Kosten auf den Endpreis aufschlagen!
_________________
Grüße
Susanne


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Nisbo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist genau das was passiert wenn man sowas machen muß, man wälzt die Kosten auf den Käufer um, dann sind es statt 500 EUR nämlich 600 EUR
und da überlegen dann wieder einige da es ja 100 EUR mehr sind.
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FoBo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

So, ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Ich will meinen Kleingarten veräußern, aber ich will auch nicht viel Geld dafür haben. Jetzt habe ich aber gehört, daß
a) im BKleingG steht, daß der neue (!) Pächter (also hier: der Käufer) den Schätzer bezahlen muß
b) ein verschenkter Garten nicht geschätzt werden muß

Was ist an a) bzw. b) dran?
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Nisbo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Winterlingen

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

A ist seinen Garten inzwischen los, hat sogar der Vorstand B genommen und komischerweise auch ohne vorherige Schätzung, im Vertrag hat A reingenommen das die dann den Schätzer übernehmen, naja wers glaubt, aber egal A ist den Garten los.

Inzwischen habe ich das auch schon gehört das bei verschenken, also für 1 EUR kein schätzer genommen werden muß, man muß dann nur die inneneinrichtung seperat an den nachpächter abgeben.

@ Guido (bist du doch oder ?)

hier sollst du mit A und B schreiben und nicht in der ich-form denn das wäre ne beratung und die darf hier nicht gemacht werden
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FoBo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will ja kein Beratung sondern nur ne Antwort auf ne Frage, die "ja" oder "nein" heißt...
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