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Verfasst am: 19.05.05, 12:01 Titel: Informationspflich bzgl. Zulassung zum Abitur
Hallo habe folgende Frage zur Informatiosnpflicht der Schule auf ein Defizit vor dem Zulassungstermin zum Abitur.
Lt ".Ascho " muß mit dem Zeugnis der 13 /1 dem Schüler schriftlich mitgeteilt werden, dass ein Defizit vorliegt. Dies ist auch geschehen. Meine Frage ist nun: Muss der Lehrer in der Zeit zwischen der schriftlichen Mittelung und dem Zulassungstermin zum Abitur, den Schüler mündlich daraufhinweisen ? Der Schüler hat mehrfach versucht, den Lehrer zu sprechen und zu fragen, wie er das Defizit (auch wenn es nur 1 -2- Punkte sind) ausgleichen kann. Der Lehrer war aber nicht zu sprechen. Am Tag der Zulassungsmittelung wurde der Schüler mündlich über die Nichtzulassung informiert.
In der "Ascho" habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass der Schüler mündlich darauf hingewiesen werden muß. Habe ich es überlesen. Ist es nur gut versteckt.
Wo bekomme ich sonst noch Info´s darüber.
Vielen Dank für ihre Hilfe und einen schönen Tag noch. Danke
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