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Klasenarbeit wiederholt - welche Note zählt?

 
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Lu-Ju
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 15:12    Titel: Klasenarbeit wiederholt - welche Note zählt? Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Mein Sohn besucht die 9. Klasse einer Realschule in NRW. Die Mathematik-Lehrerin hat enorme Fehlzeiten, selten wird eine Vertretung gestellt. Nach einer solchen längeren Fehlzeit wurde durch die genesene Lehrerin eine Mathe-Arbeit angekündigt, die daraufhin von ihr 5 (!!) mal verschoben wurde. D.h. für die Schülerr 5 x Zittern und Bangen etc.. Nachdem die Arbeit beim 6. Anlauf geschrieben wurde, konnte diese aufgrund des enorm schlechten Ausfalls NICHT durch zensiert werden, den Schülern wurde aber anhand ihrer dort erreichten Punktzahl mitgeteilt, welche Note sie dafür bekommen HÄTTEN! Die Arbeit wurde wiederholt, nachdem die Lehrerin ERNEUT längere Zeit krank war (keine Vertretung). Diese wiederholte Arbeit ist wiederum so schlecht ausgefallen, dass der Klassendurchschnitt bei 4,6 liegt. Viele Schüler haben im Gegensatz zu der vorherigen, nicht zensierten Arbeit eine schlechtere Note. (z.B. mein Sohn hätte eine glatte 4 bekommen, jetzt hat er eine glatte 5). Gibt es eine Möglichkeit, dass hier die bessere Note und nicht die schlechtere anerkannt wird? Die Schüler baten außerdem die Lehrerin zu einer Aussprache, die sie mit der Begündung verweigerte, "wem es nicht passt, der kann die Schule verlassen". Der Schulleiter wolte sich kümmern, bislang erfolglos. Jetzt machen wir als Klassenpflegschaft mobil, allein schon wegen des Unterrichtsausfalls. Müssen wir rechtlich etwas beachten?
Habe schon in der Schuldordnung NRW nachgelesen, aber vor allem wg. der Zensierung leider nichts konkretes gefunden.
MfG Bea
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mal aus dem Rückblick auf meine Schulzeit:

1. Eine "zu schlecht ausgefallene" Klausur kann neu geschrieben werden, muß aber nicht.

2. Im Zweifel zählt die zuletzt geschriebene Klausur, da hier nach der Regel verfahren wird "Klausur 1 nicht gewertet, muß neu geschrieben werden" und nicht nach "hoppla, Klausur 2 war auch schlecht, jetzt wursteln wir mal was aus mit 1 und 2".

3. Eine Regelung "von zwei Noten die bessere nehmen" gibt es nirgends, auch keine Durchschnittsregelung o.ä.

Man müßte also begründen, warum die 2. Klausur auch nicht gewertet werden sollte; für die 1. Klausur ist IMO "der Zug abgefahren", da sie offiziell nicht gewertet und wiederholt wurde.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Borg_28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind aber schon extreme Zustände...
Die Klassenpflegschaft sollte nun folgendes machen: einen Plan aufstellen wann die einzelnen Stunden statt finden. Dann in dem Plan notieren, wann die Lehrerin anwesend war, wann eine Vertretung gestellt wurde und wann "frei" war.
Dann mit der kompletten Pflegschaft einen Termin bei der Schulleitung geben lassen und den Plan vorlegen. Der Schulleitung ein Ultimatum setzen, bis wann sich diese Verhältnisse zu bessern haben (vielleicht 1 Monat). Sollte sich bis dahin die Lage nicht bessern, dann das Oberschulamt über diese Verhältnisse informieren (und diesen Schritt auch der Schulleitung mitteilen).
Noch besser: falls jemand in der Pflegschaft eine Rechtsschutzversicherung hat direkt einen Anwalt konsultieren und diesen die Angelegenheit regeln lassen.
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