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Bedenken gegen Betreuer-in-spe

 
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Hanuta
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 21:29    Titel: Bedenken gegen Betreuer-in-spe Antworten mit Zitat

Liebes Forum,


mein Freund, Lebensabschnittsparter oder wie auch immer man das nennt, ist derzeit nicht geschäftsfähig und hat eine Betreuungsverfügung auf seinen Bruder ausgestellt.

Dieser Bruder ist sehr wechselhaft und kann nicht abwarten, ob sich der Gesundheitszustand meines Freundes noch bessert. Schon nach zwei Wochen Krankenhaus wollte er die Wohnung meines Freundes kündigen, ihn in ein Heim tun mit der Begründung, wenn er wieder besser beeinander wäre und trotzdem nicht mehr alleine leben könne, dann wäre es besser, es wäre schon alles unter Dach und Fach.

Mein Freund hat mehr als 25 Jahre am gleichen Ort gelebt und war politisch sehr engagiert. Er hat sehr viele Freunde, die ihn jetzt in den 8 Wochen, die die Krankheit nun schon dauert, häufig besuchen. Etwa 5-7 mal die Woche hat er Besuch, meine Besuche nicht eingerechnet.

Betreuung ist angeregt, aber noch nicht bestimmt. Im Moment läuft noch 4 Wochen Reha, mindestens.

Jedes Mal, wenn ich mit dem Bruder Kontakt habe, ist es etwas anderes geplant. Mal will er ihn 300 km in die eine Richtung in ein Heim tun, mal 200 km in die andere Richtung. Dabei gibt es auch gute Heime im Umkreis.

Obwohl er noch nicht Betreuer ist, hat er gleich die Post zu sich umgeleitet. Dann wollte er das Auto meines Freundes mitnehmen. Sein größtes Problem seit Anfang ist, daß er nicht an das Konto kommt, weil keine Vollmacht da ist. Da hat er versucht, eine solche von meinem Freund unterschreiben zu lassen im vollen Wissen, daß das nicht rechtens ist. Nur ging das Unterschreiben halt noch nicht - zum Glück.

Eine Sorge, Fürsorge, Anteilnahme, Menschlichkeit, Herzlichkeit ist nicht festzustellen. Es geht immer um Problemlösung, um Geld, um Kosten, um Konto ... Die beiden Brüder haben in den letzten Jahrzehnten sehr wenig Kontakt gehabt. Ich habe den Eindruck, der Bruder kennt meinen Freund auch nicht so besonders gut.

Meiner Meinung nach ist es ganz wichtig, meinen Freund in seinem vertrauten Kreis zu belassen. Ich habe Angst, daß der Bruder ihn weit weg in ein Heim steckt. Ich denke, Besuch, Freunde sind ganz wichtig für den Genesungsprozeß. Es gibt auch keinen medizinischen Grund, ihn weiter weg unterzubringen.

Solche Argumente - wie Freunde/Besuch - wischt der Bruder weg mit einer Bemerkung, die kämen nur am Anfang und dann ließe es nach. Am nächsten Wochenende kommt sogar eine ganze Familie extra 600 km (einen Weg), um meinen Freund zu besuchen. Das überzeugt den Bruder überhaupt nicht 'Ich habe ein Problem zu lösen, verstehen Sie?'

Was kann ich tun? Gibt es eine Handhabe, wenn man Bedenken hat? Als 'Nur-Freundin' bin ich ja juristisch gesehen nichts zu sagen ...

Danke für Eure Tipps
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 22:15    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

der Ablauf ist so, dass vor bzw. zu der Einrichtung einer Betreuung der Richter zu dem betreffenden Menschen geht und sich mit ihm unterhält. Dabei wird derjenige auch gefragt, ob er selbst einen Betreuer vorschlägt/möchte.

Wenn es keinen Vorschlag gibt, dann sucht das Gericht (in Person des Richters) einen Betreuer aus, der gewillt und geeignet erscheint, die Betreuung zu führen.

Meist wird schon vor dieser Anhörung jemand "ausgeguckt", aber das ist nicht endgültig.

In diesem Falle erscheint es wichtig, ob der Bruder bei der Anhörung dabei ist. Dann dürfte es für ihn relativ leicht sein, den Richter voll zu reden, und wenn der zu Betreuende sich gegen die Argumente nicht zu wehr setzen kann, dann sieht es schlecht aus.

Vielleicht könnt ihr euch ja vorher auf einen Betreuer eurer Wahl einigen und dies dem Gericht mitteilen. Oder eben die Betreuung selbst übernehmen.

Nun, das scheint insgesamt eine sehr schwierige Sache zu werden, so dass ich mir doch anwaltlichen Rat holen würde. Vielleicht ist im Bekanntenkreis ja auch ein Anwalt, der die Betreuung übernehmen kann. Das wird aber nicht billig, vor allem, wenn Vermögen da ist.

Ich möchte noch aus diese Site verweisen: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index2.htm

Viel Erfolg weiterhin,

Andreas
ehrenamtlicher Betreuer
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Hanuta
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,


danke Dir für Deine Antwort. Smilie

Ob der Bruder dabei sein wird, ist noch nicht klar, denn der Termin wird wohl kurzfristig anberaumt. Ob er dann so schnell kommen kann, weiß ich nicht. Der Kontakt ist zu ihm auch ganz schlecht. Er kann mit einem am Abend mit Handschlag etwas verabreden und am nächsten Tag über den Haufen werfen. Mit den Augen rollen

Mein Freund hat lichte Momente und in denen ist er auch klar. Allerdings sind die vielleicht alle 2 Tage mal ne Viertelstunde. Ansonsten kann er sich nicht äußern, erkennt die Lage nicht und ist desorientiert.

Die Betreuung kann ich leider nicht übernehmen. Ich bin arbeitslos und suche derzeit Stelle, was aber mit 95% Wahrscheinlichkeit weiter weg sein wird und eher mehr als ein Fulltimejob. Umzug, Einarbeitung und Betreuung bekomme ich einfach nicht unter einen Hut, so gerne wie ich es täte.

Meinen Freund kenne ich ein Dreivierteljahr und damit halt auch sehr kurz, so daß ich anfänglich auch ganz zufrieden war mit dem Bruder als Betreuer-in-spe. Mein Freund ist verwitwet und hat eine ganz tolle Schwiegermutter, die allerdings halt schon knapp 90 ist, ihn aber von allen um ihn rum am besten kennt und zu der er am meisten und am engsten Kontakt hatte.

Es gibt einen Betreuungsverein am Ort, bei dem ich auch schon mal zur Beratung war und der das auch übernehmen würde. Meines Wissens wird aber Verwandtschaft, die das unentgeltlich macht vorgezogen, besonders wenn eine Betreuungsverfügung existiert, die bei klarem Bewußtsein und Verstand verfaßt wurde.

Danke Dir auch für den Link zum Lexikon zur Betreuung. Da werde ich mich ein wenig durchklicken und durchlesen. Idee

Grüßle

Hanuta
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 16:26    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

da hängt es mal wieder am lieben Geld. Wenn der Freund Geld hat (ab 5000 Euro als grober Wert) und er in absehbarer Zeit nicht von Sozialhilfe leben wird, dann kann er sich auch die Betreuung durch den Betreuungsverein "leisten". Das Gericht will natürlich möglichst nicht für die Kosten aufkommen. Die wäre aber dann der Fall, wenn der Betreute mittellos ist und der Betreuungsverein die Betreuung hat. Da ist dann ein ehrenamtlicher Betreuer günstiger.

Gruss

Andreas
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Hanuta
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 16:09    Titel: Kosten Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

das mit den Kosten ist halt so eine Sache. So einen Überblick habe ich da nicht, denn das hat der Bruder frühzeitig an sich gerissen und informiert mich nicht. Irgendwie hab ich auch Hemmungen, rumzuschnüffeln, was es da an Geldern, Versicherungen etc gibt. Ich begebe mich da ja auch auf gefährliches Eis, denn das kann man mir ja auch als mangelnde Seriosität oder Profitgier auslegen.

Grüßle

Hanuta
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 17:52    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo Hanna,


diese Einstellung zeugt entweder von Angst oder ist doch sehr naiv.

Es gibt genug rechtliche Möglichkeiten, dem Bruder auf die Füße zu treten, man muss nur Mut haben.

Falls da noch Fragen sind, bitte Mail oder hier.

Gruss

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie sollten Ihre Bedenken dem Vormundschaftsgericht schriftlich mitteilen und um Anwesenheit bei der richterlichen Anhörung bitten. In der Sache wäre ich aber eher pessimistisch, da ein Abweichen von der Betreuungsverfügung nach dem Gesetz nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich ist (§ 1897 III 3 BGB).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Hanuta
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 16:31    Titel: Vielen Dank! Antworten mit Zitat

Hallo @Vormundschaftsrichter,


bei der Anhörung werde ich auf alle Fälle anwesend sein.

Ich hatte im Vorfeld auch schon mal ein Dreiergespräch mit dem Bruder, mir und dem Sozialdienst angeregt, damit wir besser miteinander auskommen. Das wurde dann genau auf den einzigen Nachmittag in der Woche gelegt, an dem ich nicht kann, was ich auch schon vorher mitgeteilt hatte.

Trotzdem habe ich auch extra immer noch zu den Gelgenheiten, wo der Bruder da war, das Gespräch gesucht. Aber das Verhältnis bleibt schlecht.

Die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Schwester übernommen, die wohl etwas zugänglicher ist. Ich melde mich in ein paar Tagen nochmals, wenn der Dickicht sich verändert Winken

Danke

Hanuta
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