Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Inzwischen bei Rechtsanwalt Nr. 5.......
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Inzwischen bei Rechtsanwalt Nr. 5.......

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Elscho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 13:53    Titel: Inzwischen bei Rechtsanwalt Nr. 5....... Antworten mit Zitat

Frage:

Wegen Falschberatung in Sachen Aktien ist Frau hat Frau A ihr gesamtes Vermögen verloren und hat ca. 200.000 Euro Schulden. Frau A ging damit vor ca. 4 Jahren zu einem Rechtsanwalt, inzwischen ist sie bei Rechtsanwalt Nr. 5.

Frau A kann nur über Prozeßkostenhilfe abrechnen und hat das im Erstgespräch auch immer verständlich gemacht gegenüber den Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt Nr.1 hat zugesichert die Angelegenheit über die noch damals bestehende Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Dazu ist es nie gekommen und Frau A ist nach einem Vergleich auf einer Rechnung von ca. 6000 Euro sitzen gebleiben.

Anwalt Nr. 2 und Nr. 3 haben den Fall auch ewig auf dem Schreibtisch liegen lassen und ausser ein paar Briefen nichts unternommen.

Anwalt Nr. 4 hat es immerhin geschafft die Rechtsschutzversicherung zu verklagen und sich somit Rückendeckung geholt. Klage gegen Bank A eingereicht und verloren. Berufung eingelegt und diese weder über Rechtsschutzversicherung noch über Prozesskosten abgesichert, bzw wurde von beiden abgelehnt- Berufung war aber schon durch. Frau A hätte nie ihre Einwilligung zu dieser Berufung gegegeben wenn die Kostendeckung nicht gesichert wäre. Frau A bleibt mit 10.000 Euro Gerichts und Anwalts kosten des Gegners sitzen. Gegen Bank B ( es sind zwei Banken beteiligt) hat er Fristen verstreichen lassen.

Anwalt Nr. 5 "bearbeitet" den Fall nun schon seit einem halben Jahr, hat aber wegen "Zeitmangels" erst ein paar Briefe an Bank Aund B zustande bekommen. Klage gegen Bank B ist in Vorbereitung seit 2 Monaten.....Überlegegung Rechtsanwalt Nr. 4 wegen Fristenverzug und nicht abgesprochener Berufung zu verklagen sind im Gespräch, konkret aber noch nicht ( nach einem halben Jahr) nicht eingeleitet.

Frau A ist psychisch und sozial am Ende ihrer Kräfte und kann es nicht nachvollziehen warum die Rechtsanwälte sie nur noch mehr hinein gezogen haben. Inzwischen musste sie ihre EV abgeben.

Nun fragt Frau A ob es eine " offizielle Stelle" gibt bei der man sich über die Schludrigkeit der Rechtsanwälte beschweren kann oder ob es noch andere Wege gibt?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.