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Verfasst am: 21.05.05, 16:36 Titel: Vertretung die 2.
Hallo,
weiss hier jemand, wie es finanziell aussieht, wenn ich in meiner Urlaubszeit einen Berufsbetreuer mit meiner Vertretung beauftrage ? Trägt das Gericht dessen Kosten ? Das kann ja recht teuer werden.
Meiner Meinung nach haben staatliche Betreuer einen Stundenlohn von bis zu 40 EUR. Dies muss die zu betreuende Person selbst entrichten. Wenn sie aber eine 100% richtige Auskunft haben wollen, rufen Sie am besten im zuständigen Vormundschaftsgericht an. Das Vormundschaftsgricht ist für die Betreung zuständig.
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