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Verfasst am: 22.05.05, 07:29 Titel: Vorgeschriebener Schulwechsel innerhalb 2 Tage
Guten Morgen,
mein Sohn ( 9 jahre) ist in der 3. Klasse einer Grundschule in Niedersachsen. Da er schon immer ein großes und auch stabiles Kind war, hatte er es von Anfang an nicht leicht und war permanenten Hänseleien seiner Mitschülern ( überwiegend ältere Jahrgänge)ausgestzt. Leider blieb es nicht bei verbalen Auseinandersetzungen, sondern schon in der 1. Klasse wurden daraus auch Handgreiflichkeiten.Mein Kind kam sehr oft mit blauen Flecken, zerschrammt und mit verschmutzter Kleidung nach Hause. Irgendwann fing er an sich zu wehren und war von diesem Moment an der Täter und nicht das Opfer. Oft genug sprach ich mit der Klassenlehrerin und bat sie, die Belange meines Sohn ernst zu nehmen.Innerhalb der ersten Monate nach der Einschulung verändete sich mein Sohn, er freute sich nicht mehr auf die Schule, hatte sehr oft morgens Bauchschmerzen und ich musste ihn oft genug aus der Schule deswegen abholen.Um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten machte er sich zum Klassenclown und war irgendwann das " ungeliebte " Kind.
Danke!
Fazit: Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wir( mein von mir getrennt lebender Mann und ich) hätten gern einen Grundschulwechsel vollzogen, wovon uns abgeraten wurde.
Gestern bekam ich einen Brief des Schulleiters in dem mitgeteilt wurde, mein Sohn müsse bis zur Entscheidung durch die Schulbehörde, ab dem 30.05.05 eine andere Grundschule besuchen. Bei uns sind ab Mittwoch bis Ende der Woche Ferien, so daß mein Sohn innerhalb 2 Schultagen aus seiner Klasse gerissen wird .Im übrigen wurde einfach eine Schule vorgeschrieben, die sehr weit von unserer Wohnung entfernt ist.
Ist das alles rechtens, oder habe ich die Möglichkeit dagegen anzugehen. Ich sehe darin keinerlei pädagogisches Handeln, sondern eine willkürliche Abschiebung eines für die Schuleunbeqemen Kindes. Was ich weiss, ist daß mein Sohn daran zerbricht.
Ein verordneter Schulwechsel bedingt vorangegangene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und einen gültigen Beschluss einer Klassenkonferenz, bei der SIE und das Kind gehört werden müssen.
Ist das erfolgt? Wenn nicht, umgehend und mit Zeugen schrftl. und mdl. Widerspruch einlegen.
Förderbedarf: Erziehungshilfe oder Lernhilfe?
Ist ein ordnungsgemäßes Verfahren erfolgt? Vielleicht sollten Sie sich schnellstens einen Rechtsanwalt nehmen. Erfahrungsgemäßwerden von Seiten der Schulen häufig Fehler in solchen Verfahren begangen, durch die das Verfahren als solches dann schon rechtsungültig würde.
Bei geringem Einkommen hätten Sie Anspruch auf kostengünstige Rechtsberatung (evtl. Prozesskostenhilfe)..
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