Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pflegeheim/Verfügung in Notsituationen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pflegeheim/Verfügung in Notsituationen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Guedo
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 22:31    Titel: Pflegeheim/Verfügung in Notsituationen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite in einem Pflegeheim und habe eine Frage inwieweit Betreuer Verfügungen erlassen können wie sich das Pflegepersonal in Notsituationen zu verhalten hat.
Zum Beispiel
Eine Mutter eines schwerstmehrfachbehinderten und schwer kranken Mannes verfügt schriftlich, daß sie in Situationen, in denen wir einen Notarzt rufen müssen, erst angerufen werden soll, dann würde sie ins Haus kommen(ca 45 min. später) und würde dann entscheiden ob ihr Sohn ins Krankenhaus eingewiesen werden darf oder nicht. Das könnte unter Umständen auch zu spät sein. Sie ist die gesetzliche Betreuerin für alle Bereiche. Ist das so möglich? Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wo ich dazu etwas lesen kann.

Vielen Dank schon mal

Guedo
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 10:16    Titel: Re: Pflegeheim/Verfügung in Notsituationen Antworten mit Zitat

Hallo!
In Ausnahmesituationen müssen Sie sogar den Notarzt anrufen, da Sie sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen. Im Übrigen ist diese "Anweisung" der gesetzlichen Betreuerin auch insoweit unwirksam, als diese gar nicht garantieren kann, ununterbrochen, also täglich 24 Stunden erreichbar zu sein, um in einem in der Regel nicht vorhersehbaren Notfall so zu handeln, wie sie es festgesetzt hat. In der Wartezeit auf die Betreuerin kann es zu weiteren Schädigungen oder auch zum Tode des Betreuten kommen. Die Vorstellungen der absoluten Kontrolle der Mutter, die hier die gesetztliche umfassende Betreuung hat, ist für diese vielleicht wünschenswert, aber tatsächlich und rechtlich nicht haltbar.
Lassen Sie sich bei Ihrer ordnungsgemäßen Versorgung Ihres zu Pflegenden nicht einschüchtern.
Nach oben
Guedo
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 19:11    Titel: Re: Pflegeheim/Verfügung in Notsituationen Antworten mit Zitat

Vielen Dank für ihre Antwort
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.