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Vollzugsdienst untauglich, andere Stellen (A8) bekommen?

 
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Herrmann112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 08:47    Titel: Vollzugsdienst untauglich, andere Stellen (A8) bekommen? Antworten mit Zitat

Gute Tag,

ich bin Beamter aL, BesGr A8, 36 Jahre alt und vom PÄD Vollzugsdienst untauglich geschrieben, aber für den Verwaltungsdienst tauglich. Meine Dienstbehörde hat mich zu einem Einstellungstest für den mittleren Verwaltungsdienst geschickt, diesen habe ich bestanden.
Jetzt ist es so, dass die Behörde auch beschäfftigen will, also nicht wie schon mal beabsichtigt, in den Ruhestand schicken.

Aber, ich bekomme nur Stellenangebote, von ,,Hilfsjobs", wie Parkwächter und ähnlichen (Bewerber von aussen müssen ca. 6 Wochen für diese Stellen ein wenig Politik büffeln, das ist dann die Quali.). Meine Behörde sagt, sie werden mich ja weiter als A8 bezahlen. Aber das ist doch eh Status Quo, oder.

Frage:
Wenn ich schon bei dem Verwaltungstest war und den auch bestanden habe, habe ich ein ,,Recht" auf ene vergleichbare A8 Stelle, laut einer Stellenbeschreibung, oder kann mich die Behörde wirklich in jeden Job abschieben?
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Schaue einmal in § 42 Abs. 3 BBG bzw. in das Beamtengesetzes des Landes in dem Du tätig bist.
Dort steht etwas zum anderweitigen Einsatz zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (so genannter Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung",).
Weinen
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Herrmann112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

habe ich reingeschaut, aber da geht es meiner Meinung darum, ob man z.B zu 70% wieder einen Arbeitsversuch wagen kann.

Aber bei mir ist die 100% Verwaltungstauglichkeit ,,festgestellt", daraum auch nochmal der Eistellungstest.
Mir geht es wirklich nur darum, ob ich als ex A8er im Vollzugsdienst, jetzt z.B. eine Ordnertätigkeit im Stadtpark, wenn von meiner Behörde gewollt, tätigen muss( von Neubewerbern, muss lediglich 6 Wochen Politik gelernt werden, dann sind sie Angestellte der Stadt).
Oder kann ich eine ,,echte" Verwaltugsstelle im mittleren Dienst in einer Verwaltung meines Bundeslandes irgendwie geltend machen?
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herrmann112,

in NRW hättes Du ziemlich schlechte Karten. Dort heißt es im § 45 Abs. 3 LBG, dass dem Beamten zur Vermeidung seiner Versetzung in den Ruhestand unter Beibehaltung seines Amtes ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe im Bereich seines Dienstherrn übertragen werden kann, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung seiner bisherigen tätigkeit zuzumuten ist.

Nun hört sich die neue Tätigkeit eher nach einer Aufgabe des einfachen Dienstes an. Aber man sollte immer daran denken, welche anderen "Unannehmlichkeiten" der Dienstherr verursachen kann. z.B. Versetzung in irgend einen Ort, wo Du wirklich nciht hin willst. Dann hast Du zwar Deine amtsangemessene Tätigkeit, aber den Rest möchtest Du nicht ertragen. Da A 8 weiter gezahlt wird, wäre auch der Hilfsjob 'ne Überlegung wert. Vielleicht kann man auch mal mit der Personalstelle sprechen?!?!?

Gruß
Hans
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