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Verfasst am: 24.05.05, 19:38 Titel: Schwieriger Fall !!!
Hallo,
komplizierter Fall:
eine Freundin hat folgendes Problem:
Ihr Vater kann kein Erbe annehmen (Vergangenheit viele Schulden)
Der Großvater wohnte im Ausland und hatte ein Haus. Der Großvater wußte von dem Problem und wollte demnach, daß die Enkelin alles erbt - sonst wäre sein ganzes "Vermögen" ja weg.
Dieses hat er mehrfach auch in Briefen geschrieben. (Es gibt allerdings kein offizielles Testament) Er hat allerdings auch geschrieben, daß die Enkelin das Geld nicht direkt bekommen sollten, sondern erst dann,wenn Sie sich ein Haus kauft oder baut, damit es auch sinnvoll eingesetzt wird...
Als dieser verstarb - hat der Vater das Haus verkauft und hat das Geld auf das Konto des Großvaters getan.
Damals hatte sie sich im Internet erkundigt und sie fand wohl sowas wie , daß man das Erbe erst dann angeben muß, wenn das Erbe auch eingesetzt wird.
Jetzt ein paar Jahre später kauft die Enkelin sich ein Haus und will einen Teil des Geldes als Eigenkapital einsetzen.
Wie funktioniert das jetzt mit der Erbschaftssteuererklärung? Wird nur das Vermögen berechnet was sie auch nutzen kann? Sie kommt ja nicht an das gesamte Geld ran.. Oder muß alles versteuert werden?
Jetzt ist sie zudem auch noch total beunruhigt, da man ihr gesagt hat, daß sie das Erbe schon beim Tod ihres Großvaters hätte versteuern müssen und sie mit einer saftigen Strafe zu rechnen hätte..
Wie schaut es zudem mit dem Vater aus? Er hat wohl das Erbe nicht abgelehnt - aus dem Grunde, weil die Tochter zu diesem Zeitpunkt nicht in die Staaten aus zeitlichen Gründen erreisen konnte. Er hat für sie alles geregelt - aber das heißt nicht, das er das Erbe angenommen hat, er verwaltet es quasi nur für Sie (lt. dem letzten Willen des Großvaters)
Oder kann hier jemand einen guten Rechtsbeistand empfehlen?
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